Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es haben alle Ortsbeiräte dieser Satzung zugestimmt, bis auf Zerpenschleuse. Herr Becker hat die Frage, ob die Innovationen der Landes- und Bundesgartenschauen in der neuen Satzung berücksichtigt wurden? Hierzu antwortet Frau Scharfe, dass die Materialwahl nicht näher eingeschränkt wurde. Eine Satzungsänderung war lediglich aufgrund der neuen EU-Richtlinien erforderlich. Nunmehr können auch Firmen aus dem Ausland berücksichtigt werden. Herr Becker fragt nochmals nach der Zulässigkeit der Gestaltungsform mit Glas. Bisher sind diesbezüglich noch keine Anträge in der Gemeindeverwaltung eingegangen, so Frau Scharfe. Hierzu würde dann eine Einzelfallentscheidung getroffen werden müssen. Herr Musewald fragt nach der Regelung der zusätzlichen Gebühr an Samstagen im § 10 der Satzung. Diesbezüglich gibt es keine Veränderung zur vorhergehenden Satzung, so Frau Scharfe. Nach einer Diskussion und Abstimmung bleibt der § 10 unverändert bestehen. Herr Lange fragt nach, wie man zur Höhe der Gebühren gekommen ist. Hierzu antwortet Frau Scharfe, dass diese Gebühren alle 2 Jahre neu kalkuliert werden müssen. Herr Striegler findet die Gegenüberstellung der Inhalte der alten und der neuen Satzungen gut. Warum gibt es keine Gebührengegenüberstellung? Warum hat Zerpenschleuse nicht zugestimmt? Hierzu antwortet Herr Schalo, dass kein Vergleich möglich ist. Zur Gemeindegebietsreform wurde die Friedhofssatzung von Zerpenschleuse bereits an die von Wandlitz angepasst. Argumentiert wurde damals, dass alle gleich verfahren müssen. Bis zum heutigen Zeitpunkt, sieben Jahre nach der Gemeindegebietsreform, ist die Trauerhalle in Zerpenschleuse noch immer ohne Heizung und nur notdürftig saniert. Herr Musewald gibt den Hinweis, dass zur Sanierung der Trauerhalle Zuarbeiten zum Haushaltsplan gegeben werden können. Frau Scharfe erläutert nochmals, dass die Satzungsänderung nur aufgrund der neuen EU-Richtlinie und der einheitlichen Regelung der Ordnung und Sauberkeit auf den Friedhöfen erfolgte, die Gebühren sind geblieben. Die erneute Kalkulation erfolgt erst 2010. Frau Bohnebuck trägt vor, dass die gesetzliche Grundlage nicht in der Satzung aufgeführt worden ist. Hierzu antwortet Frau Scharfe, dass die Kommunalverfassung als Grundlage in der Präambel dient. Die Regelung der historischen Grabstätten erfolgt unter dem Abschnitt „Ehrengräber“. Beschluss: Die Gemeinde Wandlitz beschließt die beiliegende Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 |
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