Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Dudyka erkundigt sich ob bei Sportanlagen auf Grundstücken von Dritten, eine Abforderung des Eigentumsnachweises erfolgt. Frau Peter teilt mit, dass Eigentumsnachweise vorzulegen sind (z.B. landwirtschaftlicher Pachtvertrag). Der Bildungsausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6. Ablehnung: . Enthaltung: . |
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