Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Löwe verweist auf den § 105 des Bbg. Schulgesetzes, hier die Änderung in eine andere Schulform. Es muss geklärt werden, ob eine Änderung der Schulform oder ob eine Auflösung eintritt. Hier erfolgt eine Prüfung durch die Verwaltung. Der Bildungsausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag mit den Anmerkungen mehrheitlich zu. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt gemäß § 105, Abs. 2 die Änderung der Schule „Oberschule Basdorf mit Grundschulteil“ zum Beginn des Schuljahres 2010/11 in Grundschule Basdorf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4. Ablehnung: 1. Enthaltung: 1. |
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