Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt,
- dass die vorliegende 2. Änderung zum Bebauungsplan
im Teil B - Textliche Festsetzungen mit Begründung gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung
durchzuführen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu beteiligen.