Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Schalo erscheint. § 2 Abs. 4 soll neu formuliert werden. Es ist zu gewährleisten, dass bei Dunkelheit die Hausnummern erkennbar sind. Ferner ist der § 4 doppelt vorhanden, eine entsprechende numerische Änderung muss erfolgen. Abstimmung mit den Änderungen: 4 Ja-Stimmen 1 Enthaltung Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern der Gemeinde Wandlitz – Hausnummernsatzung |
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