Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr
Gesch erläuterte den Bauantrag. Die möglichen Bauherren waren selbst anwesend und
nahmen an der Diskussion teil. Da der Bau auf der seeabgewandten Seite erfolgen
soll, ist eine 16m Breite Hausfront zulässig. Der
Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: Die Zustimmung zur Befreiung von der maximal zulässigen Gebäudekantenlänge wird erteilt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“ können mit Ausnahme der Seegrundstücke zukünftige Anträge auf Befreiung von der maximal zulässigen Gebäudekantenlänge als Angelegenheit der laufenden Verwaltung bearbeitet werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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