Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Baumschau  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 20.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Basdorf

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Herr Schult hält den Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Baumschau. Die Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass ihnen diese Präsentation nicht vorliegt. Es wird die Zusammenfassung der visuellen Straßenbaumkontrolle nach dem VTA-Konzept für Baumpflege verteilt.

 

Im Anschluss an diesen Vortrag beantwortet Herr Schult Fragen. Herr Becker möchte wissen, wo die Ausgleichsmaßnahmen durch Baumaßnahmen erscheinen. Hierzu antwortet Herr Schult, dass diese Betreuung durch das Bauamt erfolgt. Die Standorte werden durch die UNB festgelegt. Herr Becker trägt vor, dass es in Wandlitz mal freiwillige Kräfte gab, die Standorte für Neupflanzungen festgelegt haben. Es werden die Hinweise der Bürger berücksichtigt, so Herr Schult.

 

Frau Bohnebuck fragt nach, ob für alle gefällten Straßenbäume Ersatzpflanzungen erbracht werden. Diesbezüglich antwortet Herr Schult, dass nur dort Ersatzpflanzungen getätigt werden, wo diese durch die UNB gefordert werden, da die Kosten für Neuanpflanzungen sehr hoch sind. Es werden ca. 10 % der gefällten Bäume durch Neue ersetzt.

 

Die Überwachung der Pflege der neu angepflanzten Bäume erfolgt zunächst durch das Bauamt, später ist dann die förmliche Übergabe an das Ordnungsamt, so Herr Striegler. Werden die Bäume bei der Übergabe kontrolliert? Diese Frage bejaht Herr Schult. Es werden entsprechende Protokolle geführt.

 

Herr Schultz fragt nach der Baumbeurteilung durch die UNB und Fachfirma sowie nach der Kontrolle der Bäume auf Grundstücken in der Nähe zur Straße. Hierzu antwortet Herr Schult, dass die Kontrollen auf Grundstücken nicht durch das Ordnungsamt realisiert werden können. Sollten Gefahrenbäume erkannt werden oder entsprechende Hinweise von Bürgern kommen, werden die Grundstückseigentümer angeschrieben. Ferner fragt Herr Schultz nach den 329 Bäumen im OT Stolzenhagen, die nicht an wichtigen Standorten stehen. Wo befinden sich diese? Die Frage wird durch Herrn Schult beantwortet.

 

Die Ausschussmitglieder schlagen vor, das Ergebnis dieser Baumschau für die jeweiligen Ortsteile den Ortsbeiräten zur Kenntnis zu geben.

 

An dieser Stelle soll das Thema der eigenen Baumschutzsatzung für Wandlitz besprochen werden. Es hat sich eine Arbeitsgruppe aus drei Mitgliedern dieses Ausschusses gebildet, die sich über eine Baumschutzverordnung für Wandlitz Gedanken gemacht hat.

 

Zunächst gibt Frau Luther einen Überblick zum rechtlichen Stand. Im Jahr 2004 wurde im Land Brandenburg eine Baumschutzverordnung erlassen, die zunächst bis 2009 befristet worden ist. Derzeit ist der Stand so, dass diese verlängert werden soll. Ab 2010 gilt dann diese Rechtsverordnung für alle Bäume. Würden wir als Gemeinde besser kommen, wenn wir eine eigene Satzung hätten? Eine eigene Satzung würde nichts bringen. Anders wäre die Anwendung bei der Erteilung von Baugenehmigungen. Derzeit ist alles in einer Hand geregelt. Eine eigene Satzung würde Hürden bei Bauherren schaffen. Zudem sind hier Fristen einzuhalten. Die Bearbeitung umfasst einen erheblichen Aufwand, der mit den vorhandenen Kapazitäten nicht abzudecken ist. Zudem ist der Kostenaufwand zu berücksichtigen. Bei der UNB sind im Jahr 2008 240 Anträge zur Baumfällung in Wandlitz bearbeitet worden, dazu kommen die Anträge bei Baugenehmigungen. Sollte eine eigene Satzung angestrebt werden, müsste ebenso die personelle Situation geprüft werden. Es ist niemand in der Lage, diese Sache dann nebenbei zu bearbeiten. Beim Landkreis sind Fachleute mit der Bearbeitung dieser Angelegenheit betraut.

 

Herr Rosenfeld präsentiert die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe. Im Barnim gibt es so gut wie keine Satzung, lediglich in Biesenthal. In den alten Bundesländern der BRD ist es üblich, eine eigene Baumschutzsatzung zu haben. Diese enthalten meistens sehr strenge Regelungen, alle Baumschutzsatzungen / -verordnungen ähneln sich aber. Es macht keinen Sinn, die Baumschutzverordnung des Landes abzuschreiben. Zudem müssen die Folgekosten berücksichtigt werden. Auch die Kontrolle der Einhaltung der Satzung bedeutet einen personellen Aufwand.

 

Frau Luther betont die derzeitige Konzentration von Behördengängen aufgrund der zentralen Bearbeitung beim Landkreis.

 

Hinsichtlich der Kosten führt Herr Rosenfeld an, dass diese der Antragsteller zu tragen hat. Die Bäume, die gefällt werden, sind zwischen 10 – 25 Jahre alt. Es ist leicht, einen Baum wegzunehmen. Ehe der wieder so groß ist, dauert es sehr lange. Es müssen Schranken gesetzt werden.

 

Es soll der Entwurf einer Baumschutzsatzung für Wandlitz durch die Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Es gibt wohl keine Gemeinde, die eine Satzung zurückgenommen hat.

 

Herr Pranz ist gegen die Erstellung einer eigenen Satzung. Der rechtsfreie Raum ist nicht vorhanden. Die Grundstückseigentümer werden in ihren Rechten eingeschränkt. Jeder Eigentümer muss entscheiden können, wie der Baumbestand auf seinem Grundstück sein soll. Zudem wäre eine eigene Satzung mit Kosten für die Eigentümer verbunden. Die Notwendigkeit einer eigenen Satzung ist nicht gegeben.

 

Herr Becker spricht nochmals die Unvernunft der Menschen an. Wir leben von der Natur. Vor Ostern wurden wieder viele Bäume gefällt und es erfolgte keine Kontrolle durch die UNB. Zur Herstellung von Baufreiheit würde es oftmals reichen, auch nur einzelne Äste anstatt ganzer Bäume zu entfernen. Die Natur muss geschützt werden. Es darf nicht dazu führen, dass Holz wieder vermehrt für Heizungszwecke genutzt wird.

 

Herr Rosenfeld ist der Meinung, dass sich eine eigene Baumschutzsatzung für Wandlitz lohnt. In der derzeit gültigen Baumschutzverordnung ist lediglich die Schonzeit von März – September geregelt. Es müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden, um Nistplätze zu erhalten.

 

Je weiter weg die Verantwortung liegt, desto schwieriger ist die Kontrolle und Durchsetzung, so Herr Musewald.

 

Bevor ein Grundstück gekauft wird, sollte sich der Erwerber im FNP über den Grünanteil informieren, ist Herr Striegler der Meinung.