Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Sonstiges  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 09.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Basdorf

Herr Hintze erinnert nochmals an die Thematik Fußgängerüberweg B 109 in Höhe der Volksbank

Herr Hintze erinnert nochmals an die Thematik Fußgängerüberweg B 109 in Höhe der Volksbank. Er empfiehlt die gleichzeitige Bearbeitung wie im OT Schönwalde (ALDI / LIDL). Die Haupteinkaufszone befindet sich im nördlichen Bereich vom OT Wandlitz. Ferner möchte er, dass in der Thälmannstraße am Gehweg Schilder angebracht werden, die das Befahren dessen mit dem Fahrrad von Kindern über 10 Jahre untersagt.

 

Hierzu antwortet Herr Musewald, dass dies bereits beantragt wurde und bearbeitet wird. Gleiches gilt für den Fußgängerüberweg an der Kita in Höhe Karl-Marx-Straße.

 

Herr Hintze erwartet in der nächsten Sitzung eine Antwort zur Möglichkeit der Errichtung eines Fußgängerüberweges an der B 109 in Höhe der Volksbank.

 

Hinsichtlich des Fußgängerüberweges im OT Schönwalde (ALDI / LIDL) weis Herr Lange zu berichten, dass dieser Bestandteil der Baugenehmigung für LIDL war.

 

Auch im OT Wandlitz wird es problematisch werden, wenn gegenüber von LIDL Penny errichtet wird, so Herr Musewald. Aber auch die Errichtung der neuen Grundschule in diesem Bereich wird eine andere Verkehrsregelung nach sich ziehen müssen. Diese ist bereits in Arbeit.

 

Frau Bohnebuck weist auf ein Fahrrad im Fahrradständer am Bahnhof Schönwalde hin, welches dort bereits seit über einem Jahr angekettet ohne Sattel liegt. Sie bittet um Entfernung.

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals die Problematik der abgestellten Autowracks im öffentlichen Bereich diskutiert.

 

Herr Hintze spricht die Erledigung des Winterdienstes an. Die Schneeräumfahrzeuge befahren die Gehwege auch mit hoch gelassenem Schiebeschild. Er hat bereits eine Anzeige diesbezüglich bei der Polizei getätigt. Durch das Befahren der Gehwege, welche durch die Anwohner bezahlt wurden, werde diese zerstört.

 

Frau Blaffert-Marks erläutert die Zulässigkeit des Befahrens der Gehwege für den Winterdienst zur Zweckerfüllung nach §§ 35 und 38 STVO. Danach ist das Befahren für Fahrzeuge bis zu 2,5 t Gesamtgewicht mit Sonderkennzeichnung zur Erfüllung der Aufgaben zulässig.

 

Wenn das Schiebeschild oben ist, dann werden die Aufgaben nicht erfüllt, so Herr Hintze. Dies trifft insbesondere am Grundstück Thälmannstraße 105 zu. Es wurden auch Steuergelder zur Errichtung des Gehweges eingesetzt.

 

Insgesamt betrachtet war die Erledigung des Winterdienstes katastrophal. Insbesondere an den Wochenenden wurden größere Straßen, wie die Bernauer Chaussee und Thälmannstraße, überhaupt nicht beräumt.

 

Hierzu antwortet Herr Musewald, dass es schwierig ist, mit dem vorhandenen Bauhofpersonal und Fahrzeugen alles zu schaffen. Vorrang haben die Bereiche der Schulen und Kitas.

Hinsichtlich der Einhaltung des Winterdienstes durch die Bürger sind 87 Verwaltungsverfahren anhängig, so Herr Hintze. Die Gemeinde müsste aber als Vorbild voran gehen, bevor sie Verwarnungen ausstellt. Dass die Leute aus dem Bauhof das nicht schaffen können, sieht Herr Hintze genauso. Dann muss das Personal aber aufgestockt werden, denn Wandlitz will  Kurort werden. Wie soll das weiter gehen?

 

Vor einem Jahr wurde die Straßenreinigungssatzung beschlossen und die Straßenreinigungsgebührensatzung kalkuliert. Wenn die damals angesetzten Kosten zu niedrig sind, dann muss jetzt nachkalkuliert werden, so Herr Striegler. Somit dürften dann ausreichend finanzielle Mittel zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Winterdienstes vorhanden sein.

 

Die Nachkalkulation wird in jedem Fall kommen, so Herr Musewald.

 

Herr Striegler fragt nach dem Grundstück des Lehnschulzenhauses im Wandlitz-Dorf. Dies ist ein öffentliches Grundstück, neuerdings aber verschlossen und nicht mehr begehbar.

 

Hierzu antwortet Herr Musewald, dass ein Vertrag mit dem Investor zur Errichtung einer Seniorenresidenz geschlossen wurde. Es hat sich bisher aber kein Vorhabenträger gefunden und so nutzt der Investor das Grundstück selbst. Dieser zahlt auch die Erbbaupacht. Es wird aber Ende März ein Termin beim Bürgermeister zur weiteren Verfahrensweise geben.