Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den o.g. Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen. Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-, Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor. Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. |
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