Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Garkish erläutert die Planungsunterlage. Zum Ausbauvorhaben wurde am 07.10.2008 eine Einwohnerversammlung durchgeführt (siehe Anlage in der Beschlussvorlage vom 21.10.2008). Nähere Erläuterungen und Begründung zum Bauvorhaben, siehe Beschlussvorlage. 8 Parkplätze sind dort vorgeschrieben. 4 Parkplätze im Bereich der Treppe (Seepromenade) stellen aus Sicht des Ortsbeirates eine ungünstige Variante dar. Herr Weidler stellt eine Anfrage zur Aufpflasterung. Herr Kufeld: zur Gewinnung von Flächen für den Parkplatzbau könnte eventuell der Kinderspielplatz verkleinert werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz 1. mit folgenden Eckpunkten. · Der Ausbau der Straße „Am Schwalbenberg“ erfolgt zwischen der Zufahrt Volksbank und der Einmündung Thälmannstraße als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit einer Breite von 3,50 m. · Vom Einmündungsbereich Prenzlauer Chaussee (B109) bis zur Zufahrt Volksbank beträgt die Ausbaubreite 6,0 m. Des Weiteren wird in diesem Bereich bis zum Spielplatz ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet. · Die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird mit Betonsteinpflaster und seitlicher Bordbegrenzung mit Sickerzuläufen vorgenommen. · Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen angeordnet. · Es werden 8 Pkw-Parkplätze hergestellt. · Die Regenentwässerung erfolgt einseitig über eine offene Muldenversickerung. · Im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (B109) ist ein Rigolensystem zu errichten. · Im Rahmen der Maßnahme werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise befestigt. · Die Wegebeleuchtung wird mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m, einem Leuchtenabstand von 25 bis 30 m und dem Lampentyp „Wandlitz“ der Fa. SLF bzw. mit einer optisch gleichwertigen Aufsatzleuchte hergestellt. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenausbau und die Wegebeleuchtung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragsfähig. Die voraussichtlichen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau einschließlich Wegebeleuchtung betragen ca. 193.679,82 €. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Straßenbaumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe informiert. Der zu erwartende Beitragssatz beträgt 4,04 € je m² anrechenbare Grundstücksfläche.
4. Die Parkflächen am Zugang zur Seepromenade dienen vorwiegend den Besuchern. Die Kosten für die Herstellung der selbstständigen Parkflächen werden nach straßenbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten vollständig durch die Gemeinde getragen. 5. Gemäß Satzung über den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 ist für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben. Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt mit folgender Ergänzung dem Beschlussvorschlag zu. Ergänzung: Der Ortsbeirat bittet die geforderten Parkplätze zu überprüfen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 1 Enthaltung: |
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