Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Das Wort „ betroffene“ Einwohner ist zu streichen Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz. Der Begriff „betroffene“ Einwohner im § 1 Abs.1,2 ist unzutreffend. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||