Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  

 
 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2008-0004 Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   

Herr Tiepelmann erläutert den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung

Herr Tiepelmann erläutert den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung.

Die Satzung wurde mit den Vertretern der einzelnen Fraktionen besprochen und lag den Ortsbeiräten zur Beratung vor.

Vom Ortsbeirat Basdorf kam der Vorschlag, die Anzahl der sachkundigen Bürger je Ausschuss von sechs auf neun Bürger  zu erhöhen.

Ein Hinweis kam vom Ortsbeirat Zerpenschleuse zum § 2. Hier sind Wappen und Dienstsiegel beschrieben. Danach sollen die alten Wappen und Embleme der Ortsteile den Feuerwehren und Vereinen erhalten bleiben und weiter verwendet werden dürfen.

Über diesen Punkt kann man nach Auffassung des Bürgermeisters diskutieren. Über die Form, wie diese weiter verwendet werden können, muss gesprochen werden. Dies gehört aber nicht in die Regelungen der Hauptsatzung.

Es folgt eine intensive  Diskussion zu den Regelungen insbesondere des § 6, § 8 und des § 3.

Herr Dellmann lässt über die Paragrafen einzeln abstimmen.

 

Der § 6 soll wie folgt geändert werden:

 

§ 6 (Überschrift): „Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter“

 

Abs.1: „Die Rechte der Gemeindevertreter richten sich nach § 30 Kommunalverfassung des

Landes Brandenburg.“

 

Abs.2: „Die Pflichten der Gemeindevertreter richten sich nach § 31 der

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.“

 

Der ursprüngliche Abs.1. wird neu Abs.3.

Der ursprüngliche Abs.2 wird neu Abs.4.

 

Dieser Änderung wird einstimmig (29) zugestimmt.

 

§ 1       - keine Änderungswünsche

§ 2       - keine Änderungswünsche

 

§ 3       - Änderung der Überschrift: „Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner“

 

Dieser Änderung wird einstimmig (29) zugestimmt.

 

Als Protokollnotiz wird nachfolgendes vermerkt:

„Im Rahmen der Diskussion über die gesonderte Satzung können auch andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit besprochen werden.“

Dafür: 28

Dagegen: 1

Enthaltungen: -

 

§ 4       - keine Änderungswünsche

§ 5       - keine Änderungswünsche

§ 7       - keine Änderungswünsche

 

§ 8       - Es wird beantragt, die Anzahl der sachkundigen Einwohner in den einzelnen Ausschüssen von sechs auf neun zu erhöhen.

Diesen Antrag stellt Herr U. Liebehenschel für alle Ausschüsse.

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

Für sechs Mitglieder                     1 Stimme

Für neun Mitglieder             27 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen

 

§ 9       - keine Vorschläge

§ 10     - keine Vorschläge

§ 11     - keine Vorschläge

§ 12     - keine Vorschläge

§ 13     - keine Vorschläge

§ 14     - keine Vorschläge

 

Abschließend wird über die gesamte Satzung mit den festgelegten Änderungen bzw. Ergänzungen abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die als  Anlage 2 beigefügte  Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            29

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -