Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt
Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmi-migungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Bauumfang.
Abstimmungsergebnis: (Frau Brandt ist
befangen, 21 Stimmberechtigte) Zustimmung: 21 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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