Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezug nehmend auf die Vermietung von Ruderbooten im Strandbad wurde insbesondere die Höhe der Mietgebühr sowie die Höhe des Pfandes von 20,00 € und Hinterlegung des Personalausweises in Frage gestellt. Hinzukommt noch die Mietgebühr für Rettungswesten von 2,00, zzgl. 5,00 Pfand. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Bootsordnung (Anlage 1) und die geänderte Entgeltordnung (Anlage 2). Der Bildungsausschuss empfiehlt folgende
Änderungen. Folgende Sätze im Absatz 2 der Bootsordnung sind zu streichen :„Als Kaution/Pfand wird bei der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von 20,00 € erhoben und durch den Mieter der Personalausweis hinterlegt.“ und „Bei Zeitüberschreitung ist für jede weitere halbe Stunde nachzuzahlen.“ Hinzuzufügen ist, “ Als Kaution/Pfand werden bei der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von 20,00 € erhoben und durch das Badpersonal die Personalien des Mieters, durch Vorlage eines Lichtbilddokumentes wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, aufgenommen“ und „ Bei Zeitüberschreitung ist für jede weitere angefangene Stunde nachzuzahlen“. Im § 3 der Entgeltordnung ist bei den Mietgegenständen unter „Ruderboot“ folgendes zu streichen „ 10,00 € für die 1. Stunde, für jede weitere halbe Stunde 5,00 € und Pfand 20,00 € und Personalausweis“; es ist hinzuzufügen „5,00 € für die 1. Stunde, für jede angefangene Stunde 5,00 €; Pfand 20,00 € und Hinterlegung der Personalien durch Vorlage eines Lichtbilddokumentes, wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Es erfolgt folgende Abstimmung: Ja: 5 enth:/ nein: / Im § 1 Entgeltordnung „ Kinder bis zu 4 Jahren – freier Eintritt“ ist zu streichen. Dafür: „Kinder bis zur Einschulung – freier Eintritt“ Folgender Satz ist zu streichen: „Kinder ab 5 Jahre; täglich und an Feiertagen; 1,00 €“ Familienkarte (2 Erwachsene und 2 Kinder) zu
streichen und durch Familienkarte(
2 Erwachsene und 4 Kinder) zu ersetzen. Der Bildungsausschuss stellt fest, dass für die Vermietung von Booten ausreichendes Personal, ggf. durch zusätzliche Kraft, zur Verfügung zu stellen ist. Das Wort „Ausleihgebühren/Ausleihe“ im § 3 der Entgeltordnung ist durch das Wort “Mietgebühren/ Miete“ auszutauschen. Die Boots und Entgeltordnung des Strandbades Wandlitz werden mit den v.g. Änderungen mehrheitlich angenommen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: . Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |