Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bootsordnung und Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 31.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2008-0660 Bootsordnung und Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Seelmacher, Susann
Federführend:HA_Schule/Sport/Kultur/Soziales   

Bezug nehmend auf die Vermietung von Ruderbooten im Strandbad wurde insbesondere die Höhe der Mietgebühr sowie die Höhe des Pfandes von 20,00 € und Hinterlegung des Personalausweises in Frage gestellt

Bezug nehmend auf die Vermietung von Ruderbooten im Strandbad wurde insbesondere die Höhe der Mietgebühr sowie die Höhe des Pfandes von 20,00 € und Hinterlegung des Personalausweises in Frage gestellt.

Hinzukommt noch die Mietgebühr für Rettungswesten von 2,00, zzgl. 5,00 Pfand.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende  Bootsordnung            (Anlage 1) und die  geänderte Entgeltordnung (Anlage 2).

 

 

 

Der Bildungsausschuss empfiehlt folgende Änderungen.

 

Folgende Sätze im Absatz 2 der Bootsordnung sind zu streichen :„Als Kaution/Pfand wird bei der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von 20,00 € erhoben und durch den Mieter der Personalausweis hinterlegt.“ und „Bei Zeitüberschreitung ist für jede weitere halbe Stunde nachzuzahlen.“

Hinzuzufügen ist, “ Als Kaution/Pfand werden bei der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von 20,00 € erhoben und durch das Badpersonal die Personalien des Mieters, durch Vorlage eines Lichtbilddokumentes wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, aufgenommen“ und „ Bei Zeitüberschreitung ist für jede weitere angefangene Stunde nachzuzahlen“.

Im § 3 der Entgeltordnung ist bei den Mietgegenständen unter „Ruderboot“ folgendes zu streichen „ 10,00 € für die 1. Stunde, für jede weitere halbe Stunde 5,00 € und Pfand 20,00 € und Personalausweis“; es ist hinzuzufügen „5,00 € für die 1. Stunde, für jede angefangene Stunde 5,00 €; Pfand 20,00 € und Hinterlegung der Personalien durch Vorlage eines Lichtbilddokumentes, wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.

 

Es erfolgt folgende Abstimmung:

 

Ja: 5

enth:/

nein: /

 

 

Im § 1 Entgeltordnung „ Kinder bis zu 4 Jahren – freier Eintritt“ ist zu streichen.

 Dafür: „Kinder bis zur Einschulung – freier Eintritt“

 

Folgender Satz ist zu streichen: „Kinder ab 5 Jahre; täglich und an Feiertagen; 1,00 €“

 

Familienkarte (2 Erwachsene und 2 Kinder) zu streichen und durch  Familienkarte( 2 Erwachsene und 4 Kinder) zu ersetzen.

 

Der Bildungsausschuss stellt fest, dass für die Vermietung von Booten ausreichendes Personal, ggf. durch zusätzliche Kraft, zur Verfügung zu stellen ist.

 

Das Wort „Ausleihgebühren/Ausleihe“ im § 3 der Entgeltordnung ist durch das Wort “Mietgebühren/ Miete“ auszutauschen.

 

 

Die Boots und Entgeltordnung des Strandbades Wandlitz werden mit den v.g. Änderungen mehrheitlich angenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .