Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ um die restliche Fläche des Flurstückes 262/2 der Flur 2 sowie um die Flurstücke 262/1, 987, 989, 1011, 1081 und 1082 (teilweise), 224 – 228, 229/1, 230/1, 231/1 und 232/1 der Flur 2 erweitert wird. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Planungsziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ hinsichtlich der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes zu konkretisieren. Im Mischgebiet soll eine ausgewogene Nutzungsmischung mit Einzelhandels- und Handwerksbetrieben sichergestellt werden. Einzelhandelsbetriebe mit einer Grundfläche von mehr als 800m² sind im Plangebiet nicht zulässig. Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .8 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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