Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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