Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Antragsteller erhalten die Möglichkeit, das Bauvorhaben und die beabsichtigten Ausnahmeregeln zu erläutern. Nach Abwägung aller Möglichkeiten fordert der Ortsbeirat die Antragsteller auf, den Bauantrag über das Planungsbüro ändern zu lassen. Der Beschlussvorlage stimmt der Ortsbeirat mehrheitlich zu. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Ausnahme von der Festsetzung hinsichtlich der zulässigen Nutzungsarten. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung zur maximal zulässigen Gebäudekantenlänge. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt nicht seine Zustimmung zu den Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Anordnung der Stellplätze. |
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