Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee Nord III" Einleitungs- und Auslegungsbeschluss   

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2007-0595 Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee Nord III"
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 20 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Die Architektin, Frau Haß, ist anwesend und gibt einige Erläuterungen

Die Architektin,  Frau Haß, ist anwesend und gibt einige Erläuterungen.

Frau Braune möchte wissen, ob für die Nutzung als Privatschule auf dem Gelände genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, oder ob davon ausgegangen wird, dass andere Regelungen gefunden werden.

Frau Haß informiert, dass im Bauantrag nachgewiesen werden muss, dass entsprechende Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.

Herr Tiepelmann teilt mit, dass die Gemeinde erwartet, dass die Stellplätze auf dem Grundstück errichtet werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus.

2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            15

Ablehnung:            5

Enthaltung:            2