Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Aufhebung des
Beschlusses der Gemeindevertretung der ehemaligen Gemeinde Zerpenschleuse
mit der Beschluss-Nr. BV-2001-78 vom 5.12.2001 „Erhaltung historischer
Grabdenkmäler“ auf den Friedhöfen im Ortsteil Zerpenschleuse.
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, die nachfolgend
benannten historisch wertvollen Grabdenkmäler auf dem Friedhof Ortsteil
Zerpenschleuse, Berliner Straße dauerhaft zu erhalten und an einen
zentralen Platz umzusetzen.
- Doppelgrab
Nr.15 „Hecht“ (letzte
Brauereibesitzer)
- Dreigrab
Nr.
98 „Finke“ (Schiffseigener)
- Doppelgrab Nr. 99 „Jahnke“ (Schiffseigner)
- Doppelgrab Nr.120 „Tischbein“ (Arzt in
Zerpenschleuse)
- Einzelgrab Nr.140 „Karbe“
- Einzelgrab Nr.280 „Fraatz“ (StifterTrauerhallenanbau)
Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.