Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau "Siedlung An der Wildbahn" OT Basdorf  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2007-0576 Straßenausbau "Siedlung An der Wildbahn" OT Basdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ („An der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“) als Anliegerstraßen in zwei Baustufen auszubauen:
    • 1. Baustufe 2007 „An der Wildbahn“.
    • 2. Baustufe            2008            „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“.
  2. Den Ausbau der Verkehrsanlage auf Grundlage der Genehmigungsplanungen HP-820-04 (Baustufe 1) und HP-870-05 (Baustufe 2) mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

·        Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m

·        Errichtung der Grundstückszufahrten

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo 600“ Farbe blau

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau und die Beleuchtungsanlage, beträgt voraussichtlich ca. 2,80 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche, zuzüglich 55,00 €/für 1 m² Grundstückszufahrt.
  3. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach dem Gesamtaufwand für die Verkehrsanlage aller Straßen gemäß Punkt 1.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Herr Hennersdorf erklärt sich für befangen nach § 28 GO

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .