Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Frau Luther erläutert kurz das Erfordernis des Erlasses einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Wandlitz. Der Ausschuss A empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss über die Ordnungsbehördliche Verordnung übe das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Wandlitz mit folgendem Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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