Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Dr. Steinbach möchte die Hintergründe für die Vorlage wissen. Herr Tiepelmann erläutert, dass die Steuerungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB nicht ausreichen, um negative Auswirkungen für die Entwicklung des Ortskerns durch die Ansiedelung weiterer Einkaufsmöglichkeiten am Ortsrand zu verhindern. Es zudem beabsichtigt, ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag zu geben. Die Anhörung des Ortsbeirates erfolgt in einer Sondersitzung. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich in der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses. Als Planungsziele werden angestrebt: § Schaffung von Planungs- und Baurecht; § Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen; § Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Wandlitz; § Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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