Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 5 und der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses. Als Planungsziele werden angestrebt: Schaffung von Planungs- und Baurecht; Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen; Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Wandlitz; Klärung
der Erschließungssituation; Prüfung
der lärmschutzrechtlichen Belange; Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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