Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie der Exklaven Wiesen Malzer Kanal 01,02,03 und 04 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
BV-GV/2006-0531 Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie der Exklaven Wiesen l.U.Malzer Kanal 01,02,03 und 04 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Füssel, GabrieleAktenzeichen:Exklaven Kreuzbruch; Malzer Wiesen
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei

Ergänzung zur Beschlussvorlage:

Ergänzung zur Beschlussvorlage:

Das Flurstück 49 in der Flur 8 der ehemaligen Gemeinde Zerpenschleuse ( Kriegerdenkmal) das jetzt zur Gemeinde Kreuzbruch gehört, sollte wieder in das Gemeindegebiet der Gemeinde Wandlitz eingegliedert werden.

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. 

 

Ergänzung zur Beschlussvorlage:

Das Flurstück 49 in der Flur 8 der ehemaligen Gemeinde Zerpenschleuse ( Kriegerdenkmal) das jetzt zur Gemeinde Kreuzbruch gehört, sollte wieder in das Gemeindegebiet der Gemeinde Wandlitz eingegliedert werden.

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt dem Beschlussvorschlag mit der Ergänzung zu.