Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Ergänzung zur Beschlussvorlage: Das Flurstück 49 in der Flur 8 der ehemaligen Gemeinde Zerpenschleuse ( Kriegerdenkmal) das jetzt zur Gemeinde Kreuzbruch gehört, sollte wieder in das Gemeindegebiet der Gemeinde Wandlitz eingegliedert werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. Ergänzung zur Beschlussvorlage: Das Flurstück 49 in der Flur 8 der ehemaligen Gemeinde Zerpenschleuse ( Kriegerdenkmal) das jetzt zur Gemeinde Kreuzbruch gehört, sollte wieder in das Gemeindegebiet der Gemeinde Wandlitz eingegliedert werden. Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt dem Beschlussvorschlag mit der Ergänzung zu. |
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