Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für die Mittagsversorgung in Kitas und
Grundschulen der Gemeinde Wandlitz einen reduzierten Essengeldbeitrag für
sozial schwache Familien. Die Staffelung Essengeldbeitrages erfolgt aufgrund
des anrechenbaren Einkommens der Variante………… ab………………
09.03.2009 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für die
Mittagsversorgung in Kitas und Grundschulen der Gemeinde Wandlitz einen
reduzierten Essengeldbeitrag für sozial schwache Familien. Die Staffelung
Essengeldbeitrages erfolgt aufgrund des anrechenbaren Einkommens der Variante
3bis 1250 € Einkommensgruppe ab
01.01.2009.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5.
Ablehnung:2.
Enthaltung:0.
10.03.2009 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur
und Partnerschaften empfiehlt der Gemeindevertretung Wandlitz für die
Mittagsversorgung in Kitas und Grundschulen der Gemeinde Wandlitz einen
reduzierten Essengeldbeitrag für sozial schwache Familien zu beschließen. Die
Staffelung Essengeldbeitrages erfolgt aufgrund des anrechenbaren Einkommens der
Variante 3 bis 1250 € rückwirkend ab Januar 2009.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
16.03.2009 - A1 Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für die Mittagsversorgung in Kitas und
Grundschulen der Gemeinde Wandlitz einen reduzierten Essengeldbeitrag für
sozial schwache Familien. Die Staffelung Essengeldbeitrages erfolgt aufgrund
des anrechenbaren Einkommens der Variante 1 ab April 2009.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:2
26.03.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 15 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für die
Mittagsversorgung in Kitas und Grundschulen der Gemeinde Wandlitz einen
reduzierten Essengeldbeitrag für sozial schwache Familien. Die Staffelung
Essengeldbeitrages erfolgt aufgrund des anrechenbaren Einkommens der Variante 1
rückwirkend ab 01.01.2009.