Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Bootsordnung (Anlage
1) und die geänderte
Entgeltordnung (Anlage 2).
Der Bildungsausschuss empfiehlt folgende
Änderungen.
Folgende Sätze im Absatz 2 der Bootsordnung sind zu
streichen :„Als Kaution/Pfand wird bei der Verleihung eines Bootes vom Mieter
der Betrag von 20,00 € erhoben und durch den Mieter der Personalausweis
hinterlegt.“ und „Bei Zeitüberschreitung ist für jede weitere halbe Stunde
nachzuzahlen.“
Hinzuzufügen ist, “ Als Kaution/Pfand werden bei der
Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von 20,00 € erhoben und durch das
Badpersonal die Personalien des Mieters, durch Vorlage eines
Lichtbilddokumentes wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein,
aufgenommen“ und „ Bei Zeitüberschreitung ist für jede weitere angefangene
Stunde nachzuzahlen“.
Im § 3 der Entgeltordnung ist bei den
Mietgegenständen unter „Ruderboot“ folgendes zu streichen „ 10,00 € für die 1.
Stunde, für jede weitere halbe Stunde 5,00 € und Pfand 20,00 € und
Personalausweis“; es ist hinzuzufügen „5,00 € für die 1. Stunde, für jede
angefangene Stunde 5,00 €; Pfand 20,00 € und Hinterlegung der Personalien durch
Vorlage eines Lichtbilddokumentes, wie Personalausweis, Reisepass oder
Führerschein.
Es erfolgt folgende Abstimmung:
Ja: 5
enth:/
nein: /
Im § 1 Entgeltordnung „ Kinder bis zu 4 Jahren –
freier Eintritt“ ist zu streichen.
Dafür: „Kinder bis zur Einschulung – freier Eintritt“
Folgender Satz ist zu streichen: „Kinder ab 5 Jahre;
täglich und an Feiertagen; 1,00 €“
Familienkarte (2 Erwachsene und 2 Kinder) zu
streichen und durch Familienkarte(
2 Erwachsene und 4 Kinder) zu ersetzen.
Der Bildungsausschuss stellt fest, dass für die
Vermietung von Booten ausreichendes Personal, ggf. durch zusätzliche Kraft, zur
Verfügung zu stellen ist.
Das Wort „Ausleihgebühren/Ausleihe“ im § 3 der
Entgeltordnung ist durch das Wort “Mietgebühren/ Miete“ auszutauschen.
Die Boots und Entgeltordnung des Strandbades Wandlitz
werden mit den v.g. Änderungen mehrheitlich angenommen.