Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
08.10.2007 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 7 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:-
Ablehnung:6
Enthaltung:-
08.10.2007 - Ortsbeirat Prenden
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:2
Ablehnung:-
Enthaltung:-
08.10.2007 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:2
Ablehnung:-
Enthaltung:-
08.10.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:-
Enthaltung:-
08.10.2007 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
09.10.2007 - Ortsbeirat Lanke
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
09.10.2007 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
09.10.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
10.10.2007 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:-
Enthaltung:-
23.10.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 5 -
29.10.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
08.11.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum
29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:
1. im §
1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen
und
2.den
§ 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die
Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die
erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame
Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen
Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer
öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.