Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 09.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung des Protokolls vom 28.08.2007  
OB W-30/2007  
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters      
Ö 7  
Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004  
BV-GV/2007-0608  
Ö 8  
Bebauungsplan "Sporthalle an der Kegelbahn - 1. Änderung" Gemarkung Wandlitz -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0610  
Ö 9  
Spielplatzkonzeption der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0618  
Ö 10  
Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee - OT Wandlitz Ausbaubeschluss  
BV-GV/2007-0621  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung einer Fördermittelbewilligung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):

  1. die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entlang der Hauptverkehrsstraße Stolzenhagener Chaussee.
  2. die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:

-         Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise

-         Entwässerung über Mulden- und Rigolenversickerung

-         Befestigung der Grundstückszufahrten zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in Pflasterbauweise

-         Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH, Farbe RAL 6005 (moosgrün) mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m

  1. die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 auf die Anlieger umzulegen. Nach § 8 der Satzung ist dabei ein Abschnitt zu bilden. Der Abschnitt erstreckt sich von der Einmündung Thälmannstraße bis zum Ortsausgang Wandlitz.
  2. gemäß Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die tatsächlichen Aufwendungen der Herstellung der Grundstückszufahrten von den Eigentümern der Grundstücke Kostenersatz zu erheben.

 

 

   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung einer Fördermittelbewilligung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):

  1. die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entlang der Hauptverkehrsstraße Stolzenhagener Chaussee.
  2. die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:

-         Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise

-         Entwässerung über Mulden- und Rigolenversickerung

-         Befestigung der Grundstückszufahrten zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in Pflasterbauweise

-         Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH, Farbe RAL 6005 (moosgrün) mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m

  1. die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 auf die Anlieger umzulegen. Nach § 8 der Satzung ist dabei ein Abschnitt zu bilden. Der Abschnitt erstreckt sich von der Einmündung Thälmannstraße bis zum Ortsausgang Wandlitz.
  2. gemäß Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die tatsächlichen Aufwendungen der Herstellung der Grundstückszufahrten von den Eigentümern der Grundstücke Kostenersatz zu erheben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:      

Enthaltung:       

   
    23.10.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 8 - 
   
   
    29.10.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung einer Fördermittelbewilligung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):

  1. die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entlang der Hauptverkehrsstraße Stolzenhagener Chaussee.
  2. die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:

-         Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise

-         Entwässerung über Mulden- und Rigolenversickerung

-         Befestigung der Grundstückszufahrten zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in Pflasterbauweise

-         Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH, Farbe RAL 6005 (moosgrün) mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m

  1. die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 auf die Anlieger umzulegen. Nach § 8 der Satzung ist dabei ein Abschnitt zu bilden. Der Abschnitt erstreckt sich von der Einmündung Thälmannstraße bis zum Ortsausgang Wandlitz.
  2. gemäß Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die tatsächlichen Aufwendungen der Herstellung der Grundstückszufahrten von den Eigentümern der Grundstücke Kostenersatz zu erheben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .10

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    08.11.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung einer Fördermittelbewilligung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):

  1. die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entlang der Hauptverkehrsstraße Stolzenhagener Chaussee.
  2. die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:

-         Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise

-         Entwässerung über Mulden- und Rigolenversickerung

-         Befestigung der Grundstückszufahrten zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in Pflasterbauweise

-         Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH, Farbe RAL 6005 (moosgrün) mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m

  1. die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 auf die Anlieger umzulegen. Nach § 8 der Satzung ist dabei ein Abschnitt zu bilden. Der Abschnitt erstreckt sich von der Einmündung Thälmannstraße bis zum Ortsausgang Wandlitz.
  2. gemäß Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die tatsächlichen Aufwendungen der Herstellung der Grundstückszufahrten von den Eigentümern der Grundstücke Kostenersatz zu erheben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            23

Ablehnung:            -

Enthaltung:            1

Ö 11  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord I" Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 206  
BV-HA/2007-0308  
N 12     Vergabe von Planungsleistungen folgender Straßenbaumaßnahmen im OT Wandlitz: Bonner-/ Koblenzer Straße und Am Moorbad / Moselstraße   BV-A2/2007-0003  
N 13     Vergabe des Flurstücks 2003 der Flur 4 von Wandlitz im Erbbaurecht   BV-HA/2007-0300  
N 14     Siedlungsgebiet Jasmin-/Wacholderstraße - OT Wandlitz Vergabe von Planungsleistungen   BV-HA/2007-0305  
N 15     Vergabe von Planungsleistungen Straßenausbau "An der Sporthalle" OT Wandlitz   BV-HA/2007-0309  
N 16     Planung der Beleuchtungsanlage in Wandlitz, OT Wandlitz B109 vom Kreisel bis An der Dachsbaude   BV-HA/2007-0311