Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Abweichung von der Gestaltungssatzung, dass
-Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Die
Anlage von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge im Vorgartenbereich sind nicht
zulässig. (§ 11 (3) Außenanlagen
08.01.2007 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 5 - vertagt
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Abweichung von der Gestaltungssatzung, dass
-Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Die
Anlage von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge im Vorgartenbereich sind nicht
zulässig. (§ 11 (3) Außenanlagen
Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stellt den Beschlussvorlage
zur Klärung gesetzlicher Grundlagen zurück
16.01.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 14 - vertagt
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Abweichung von der Gestaltungssatzung, dass
-Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Die
Anlage von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge im Vorgartenbereich sind nicht
zulässig. (§ 11 (3) Außenanlagen
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Die Beschussvorlage wird entsprechend des
Beratungsergebnisses des Ortsbeirates Zerpenschleuse zurückgestellt.
Zustimmung:7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
22.01.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 18 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt keine
Zustimmung zur Abweichung von der Gestaltungssatzung, da mit dem Ausbau der B
109 in der Ortslage Zerpenschleuse auch Parktaschen errichtet werden.