Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
13.11.2006 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
13.11.2006 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Schönerlindem stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu..
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.2
Ablehnung:.
Enthaltung:.
13.11.2006 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.5
Ablehnung:.
Enthaltung:.
13.11.2006 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Ergänzung zur Beschlussvorlage:
Das Flurstück 49 in der Flur 8 der ehemaligen Gemeinde
Zerpenschleuse ( Kriegerdenkmal) das jetzt zur Gemeinde Kreuzbruch gehört,
sollte wieder in das Gemeindegebiet der Gemeinde Wandlitz eingegliedert werden.
Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt dem
Beschlussvorschlag mit der Ergänzung zu.
14.11.2006 - Ortsbeirat Lanke
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
14.11.2006 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
15.11.2006 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
16.11.2006 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Basdorf stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.5
Ablehnung:.2
Enthaltung:.
20.11.2006 - Ortsbeirat Prenden
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Prenden stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.-
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
21.11.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:2
Ablehnung:1
Enthaltung:.
27.11.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
07.12.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender
öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von
Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie
Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.