Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau
umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der
„Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die
„Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)
Die
auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne
seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung
(Mulden) hergestellt.
2.Die Straßenbeleuchtung in
der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine
gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der
„Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“)
wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.
Die auf der
Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den
Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca.2,60 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
27.02.2006 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau
umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der
„Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die
„Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)
Die
auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne
seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung
(Mulden) hergestellt.
2.Die
Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu
vervollständigen.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine
gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der
„Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“)
wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.
Die auf der
Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den
Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca.2,60 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
07.03.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau
umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der
„Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die
„Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)
Die
auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne
seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung
(Mulden) hergestellt.
2.Die
Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu
vervollständigen.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine
gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der
„Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“)
wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.
Die auf der
Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den
Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca.2,60 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:.
Enthaltung:1
13.03.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau
umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der
„Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die
„Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)
Die
auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne
seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung
(Mulden) hergestellt.
2.Die Straßenbeleuchtung in
der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine
gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der
„Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“)
wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.
Die auf der
Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den
Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca.2,60 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
23.03.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau
umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der
„Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die
„Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)
Die
auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne
seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung
(Mulden) hergestellt.
2.Die
Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu
vervollständigen.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine
gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der
„Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“)
wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.
Die auf der
Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den
Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca.2,60 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.