Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Mo, 27.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 4  
Sonstiges      
Ö 5  
Änderung des Gebietsänderungsvertrages zur Neuzuordnung von Gebieten- Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03  
BV-GV/2006-0417  
Ö 6  
Straßenausbau der "Oder- und Weichselstraße" OT Stolzenhagen  
BV-GV/2006-0431  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der „Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)

Die auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.

 

2.   Die Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der „Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“) wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.

Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca. 2,60 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

   
    27.02.2006 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der „Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)

Die auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.

 

2.   Die Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der „Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“) wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.

Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca. 2,60 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .3

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    07.03.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der „Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)

Die auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.

 

2.   Die Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der „Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“) wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.

Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca. 2,60 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            .

Enthaltung:            1

   
    13.03.2006 - A1 Hauptausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der „Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)

Die auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.

 

2.   Die Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der „Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“) wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.

Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca. 2,60 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.03.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der „Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)

Die auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.

 

2.   Die Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der „Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“) wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.

Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca. 2,60 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            22

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 7     Jahresrechung 2005  
MV-GV/2006-0045  
N 8     Vergabe einer Teilfläche des Grundstückes in Stolzenhagen, Gartenstraße 10, Flur 3, Flurstück 978 im Erbbaurecht