Dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen zum Neubau eines Einfamilienwohnhausesmit Gewerbe wird gemäß den Antragsunterlagen zugestimmt.
14.06.2021 - A1 Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen zum Neubau eines Einfamilienwohnhausesmit Gewerbe wird gemäß den Antragsunterlagen zugestimmt.