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Bezeichnung: |
(Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz |
Gremium: |
Gemeindevertretung Wandlitz |
Datum: |
Do, 21.01.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:30 - 19:30 |
Raum: |
Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz |
Ort: |
Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Anfragen von Gemeindevertretern |
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Ö 6 |
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Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses, der Ortsbeiräte, der mitberatenden Ausschüsse und der Arbeitsgruppen |
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BV-GV/2021-0286 |
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Ö 7 |
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Antrag der Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG - SPD - CDU: Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
Teilung des Geltungsbereiches und Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 2 |
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BV-GV/2020-0263 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: 1. Die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ in zwei Bereiche: a) Bereich 2 b) Bereiche 1 und 3 (vgl. Anlage 1); 2. die Fortführung des Verfahrens für den Bereich 2 (vgl. Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB al Bebauungsplan „L 100 – Bereich 2“; Die Durchführung der frühzeitigen Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes sind ebenfalls bei dem Verfahren nach § 13 a BauGB entbehrlich; 3. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen; 4. die Durchführung des 2-stufigen LSG-Ausgliederungsverfahrens; 5. die Konkretisierung der Planungsziele für den Bereich 2 wie folgt (vgl. Anlage 3): - GRZ 1 von 0,45 und GRZ 2 von 0,45; - im Bereich südlich des Ratshaus-Altbaus ist eine Baulinie, die den Abstand zur Straßenmitte der L 100 von der straßenseitigen Fassade des Rathaus-Altbaus übernimmt (ca. 18 m) festzulegen; - im Bereich nördlich des neuen Rathauses ist eine Baulinie, die den Abstand der straßenseitigen Fassaden der Bebauung auf den Flurstücken 921- 925 der Flur 4 von Wandlitz bis zur Straßenmitte L 100 übernimmt (ca. 16 m) festzulegen; - Häuser aus der Zeit der historischen Chausseebebauung sind zu erhalten bzw. nur durch solche mit gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und gleichen Dachformen zu ersetzen; dies betrifft die Flurstücke 645 und 646 der Flur 5 von Wandlitz 922, 923, 924 und 925 der Flur 4 von Wandlitz. 6. Es wird eine Arbeitsgruppe durch die Fraktionen gebildet, paritätisch besetzt, welche in Abstimmung mit dem Planer und der Verwaltung das weitere beschleunigte Verfahren überwacht. 7. Für die Bereiche 1 und 3 des Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" wird durch die Verwaltung für den nächsten Sitzungslauf ein Aufstellungsbeschluss vorbereitet. |
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21.01.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 7 - |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: 1. Die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ in zwei Bereiche: a) Bereich 2 b) Bereiche 1 und 3 (vgl. Anlage 1); 2. die Fortführung des Verfahrens für den Bereich 2 (vgl. Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB al Bebauungsplan „L 100 – Bereich 2“; Die Durchführung der frühzeitigen Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes sind ebenfalls bei dem Verfahren nach § 13 a BauGB entbehrlich; 3. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen; 4. die Durchführung des 2-stufigen LSG-Ausgliederungsverfahrens; 5. die Konkretisierung der Planungsziele für den Bereich 2 wie folgt (vgl. Anlage 3): - GRZ 1 von 0,45 und GRZ 2 von 0,45; - im Bereich südlich des Ratshaus-Altbaus ist eine Baulinie, die den Abstand zur Straßenmitte der L 100 von der straßenseitigen Fassade des Rathaus-Altbaus übernimmt (ca. 18 m) festzulegen; - im Bereich nördlich des neuen Rathauses ist eine Baulinie, die den Abstand der straßenseitigen Fassaden der Bebauung auf den Flurstücken 921- 925 der Flur 4 von Wandlitz bis zur Straßenmitte L 100 übernimmt (ca. 16 m) festzulegen; - Häuser aus der Zeit der historischen Chausseebebauung sind zu erhalten bzw. nur durch solche mit gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und gleichen Dachformen zu ersetzen; dies betrifft die Flurstücke 645 und 646 der Flur 5 von Wandlitz 922, 923, 924 und 925 der Flur 4 von Wandlitz. 6. Es wird eine Arbeitsgruppe durch die Fraktionen gebildet, paritätisch besetzt, welche in Abstimmung mit dem Planer und der Verwaltung das weitere beschleunigte Verfahren überwacht. 7. Für die Bereiche 1 und 3 des Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" wird durch die Verwaltung für den nächsten Sitzungslauf ein Aufstellungsbeschluss vorbereitet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 Frau Braune regt an, dem Tagesordnungspunkt L100 eine Beschlussvorlage inkl. Beschlussnummer zuzuordnen. Herr Berlin verweist auf die Beschlussvorlage BV-GV 2020-0263 und bittet die Verwaltung um Umsetzung.
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21.01.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: 1. Die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ in zwei Bereiche: a) Bereich 2 b) Bereiche 1 und 3 (vgl. Anlage 1); 2. die Fortführung des Verfahrens für den Bereich 2 (vgl. Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB al Bebauungsplan „L 100 – Bereich 2“; Die Durchführung der frühzeitigen Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes sind ebenfalls bei dem Verfahren nach § 13 a BauGB entbehrlich; 3. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen; 4. die Durchführung des 2-stufigen LSG-Ausgliederungsverfahrens; 5. die Konkretisierung der Planungsziele für den Bereich 2 wie folgt (vgl. Anlage 3): - GRZ 1 von 0,45 und GRZ 2 von 0,45; - im Bereich südlich des Ratshaus-Altbaus ist eine Baulinie, die den Abstand zur Straßenmitte der L 100 von der straßenseitigen Fassade des Rathaus-Altbaus übernimmt (ca. 18 m) festzulegen; - im Bereich nördlich des neuen Rathauses ist eine Baulinie, die den Abstand der straßenseitigen Fassaden der Bebauung auf den Flurstücken 921- 925 der Flur 4 von Wandlitz bis zur Straßenmitte L 100 übernimmt (ca. 16 m) festzulegen; - Häuser aus der Zeit der historischen Chausseebebauung sind zu erhalten bzw. nur durch solche mit gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und gleichen Dachformen zu ersetzen; dies betrifft die Flurstücke 645 und 646 der Flur 5 von Wandlitz 922, 923, 924 und 925 der Flur 4 von Wandlitz. 6. Es wird eine Arbeitsgruppe durch die Fraktionen gebildet, paritätisch besetzt, welche in Abstimmung mit dem Planer und der Verwaltung das weitere beschleunigte Verfahren überwacht. 7. Für die Bereiche 1 und 3 des Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" wird durch die Verwaltung für den nächsten Sitzungslauf ein Aufstellungsbeschluss vorbereitet.
Namentliche Abstimmung (geänderter Beschluss): Bebensee, Heiko: Ja Berbig, Kerstin: Ja Bergner, Frank: Ja Berlin, Olaf: Ja Bierwirth, Petra: Ja Bohnebuck, Gabriele: Ja Borchert, Oliver: keine Mitwirkung Brauer, Rico: nicht anwesend Braune, Monika: Ja Bury, Norbert: Ja Czok-Alm, Isabelle: nicht anwesend Guse, Katrin: Ja Hintze, Jürgen: Ja Hirsch, Alexandra: Ja Hoyer, Katja: Ja Kirschner, Wolfgang: nicht anwesend Krajewski, Jürgen: Ja Landmann, Anja: Enthaltung Liebehenschel, Peter: Enthaltung Liebehenschel, Uwe: Enthaltung Liste, Frank: Ja Mauersberger, Ulrike: Ja Rüdiger, Thomas: nicht anwesend Seefeldt, Dietmar: nicht anwesend Schlauß, Mario: Ja Siebert, Michael: Enthaltung Striegler, Jörg: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Wendland, Frank: Ja
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Dienstaufsichtsbeschwerde |
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BV-GV/2021-0288 |
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