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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 28.04.2021 |
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A6-13/2021 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Bericht aus den Arbeitsgruppen |
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Ö 9 |
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Entwicklung der Ladeinfrastruktur |
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Ö 10 |
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Antrag der Fraktion SPD: Energiewirtschaftliche Beratung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0331 |
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VORLAGE |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €. |
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27.04.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 31 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 2 (Hr. Hintze) Enthaltung: 1
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28.04.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 19 - vertagt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis zur 1. Lesung: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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17.05.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 8 - vertagt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis 1.Lesung: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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27.05.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 37 - |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
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18.08.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 10 - abgelehnt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
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30.08.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 43 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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09.09.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 9.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 18 Ablehnung: 6 (Hintze) Enthaltung: 0
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Ö 11 |
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Einrichtung einer PlusBus-Linie zwischen Bernau, Wandlitz und Oranienburg |
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BV-GV/2021-0353 |
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Ö 12 |
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Neubau eines Schulstandortes in Schönwalde am Bernauer Damm (SW GS)
Grundsatzbeschluss
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BV-GV/2021-0352 |
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Ö 13 |
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Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde
- Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2021-0333 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
-Durchführung des Abwägungsverfahrens- |
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BV-GV/2021-0354 |
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Ö 15 |
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Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
Beschluss über die erneute Auslegung |
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BV-GV/2021-0355 |
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Ö 16 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Gemeinde Wandlitz (Hitzeaktionsplan - HAP) |
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BV-GV/2021-0350 |
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Ö 17 |
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Antrag der Fraktionen: FBgW / CDU: Stärkung der Verwaltung hinsichtlich des kommunalen Klima- und Naturschutzes, der Umsetzung der Maßnahmen und Erfordernisse des Landschaftsplanes sowie der kommunalen Freiraumentwicklung und des Baumschutzes |
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BV-GV/2021-0372 |
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Ö 18 |
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Beteiligung der Gemeinde Wandlitz zum Entwurf des Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Nr. 44 Prenden, Stadt Biesenthal" |
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MV/2021-0079 |
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Ö 19 |
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Mandatsniederlegung Herr Wolfgang Kirscher - Neubesetzung A6 und A5 |
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MV/2021-0080 |
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Ö 20 |
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Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
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BV-GV/2021-0343 |
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Ö 21 |
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Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Satzungsbeschluss -
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BV-GV/2021-0344 |
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N 1 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 28.04.2021 |
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N 2 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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