Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV
Gremium: A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
Datum: Mi, 18.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:15
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
PA2021-0210 Nachfragen BVGV-2021-0314
PA2021-0215 Nachfrage Baustellenkontrollen
PA2021-0146 A6 externer Support-Dienstleister

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 28.04.2021  
A6-13/2021  
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Informationen und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Bericht aus den Arbeitsgruppen      
Ö 9  
Entwicklung der Ladeinfrastruktur      
Ö 10  
Antrag der Fraktion SPD: Energiewirtschaftliche Beratung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0331  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

   
    27.04.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 31 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  2 (Hr. Hintze)

Enthaltung:  1

   
    28.04.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 19 - vertagt
   

Beschluss:

 

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

Abstimmungsergebnis zur 1. Lesung:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

 

   
    17.05.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 8 - vertagt
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

Abstimmungsergebnis 1.Lesung:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

   
    27.05.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 37 - 
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

   
    18.08.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 10 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  3

Enthaltung:    0

 

 

   
    30.08.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 43 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  2

Enthaltung:  0

 

   
    09.09.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 9.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 18 

Ablehnung:  6 (Hintze)

Enthaltung:  0

Ö 11  
Einrichtung einer PlusBus-Linie zwischen Bernau, Wandlitz und Oranienburg  
BV-GV/2021-0353  
Ö 12  
Neubau eines Schulstandortes in Schönwalde am Bernauer Damm (SW GS) Grundsatzbeschluss
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0352  
Ö 13  
Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde - Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0333  
Ö 14  
Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz -Durchführung des Abwägungsverfahrens-
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0354  
Ö 15  
Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz Beschluss über die erneute Auslegung
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0355  
Ö 16  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Gemeinde Wandlitz (Hitzeaktionsplan - HAP)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0350  
Ö 17  
Antrag der Fraktionen: FBgW / CDU: Stärkung der Verwaltung hinsichtlich des kommunalen Klima- und Naturschutzes, der Umsetzung der Maßnahmen und Erfordernisse des Landschaftsplanes sowie der kommunalen Freiraumentwicklung und des Baumschutzes  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0372  
Ö 18  
Beteiligung der Gemeinde Wandlitz zum Entwurf des Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Nr. 44 Prenden, Stadt Biesenthal"  
Enthält Anlagen
MV/2021-0079  
Ö 19  
Mandatsniederlegung Herr Wolfgang Kirscher - Neubesetzung A6 und A5  
MV/2021-0080  
Ö 20  
Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0343  
Ö 21  
Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0344  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 28.04.2021    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 3 PA2021-0210 Nachfragen BVGV-2021-0314 (80 KB)    
Anlage 3 4 PA2021-0215 Nachfrage Baustellenkontrollen (74 KB)    
Anlage 4 5 PA2021-0146 A6 externer Support-Dienstleister (80 KB)