Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
PA-2021-0163 Satzung zur Leinenpflicht für Teilbereiche - A4

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 04.03.2021      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Führung und Einsatz der Feuerwehr - Sachstand des Verfahrens Feuerwehrführung Schönwalde      
Ö 9  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0314  
Ö 10  
Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0325  
Ö 11  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Prüfung der Einführung einer Feuerwehrrente  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0315  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  9

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 12 - abgelehnt
   

Die Mitglieder vertreten die Meinung, dass eine Feuerwehrrente, wie in der Vorlage gefordert, ehrenwert sei, aber nicht zielführend.

 

Herr Danowski schlägt vor, Rentenpunkte für die reguläre Altersrente einzuführen oder aber andere Anreize seitens des Staates zu schaffen.

 

Diese Idee wird von allen begrüßt.

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  0

Ablehnung:  4

Enthaltung:  0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4 

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 0 

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:      0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1 (Herr Hintze)

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 12 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:    0  

Enthaltung:      2 

   
    29.04.2021 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3 (H)

   
    04.05.2021 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    17.05.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 34 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

 

   
    27.05.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Namentliche Abstimmung:

 

Bebensee, Heiko:  Ja

Berbig, Kerstin:  Ja

Bergner, Frank:  Ja

Berlin, Olaf:   Ja           

Bierwirth, Petra:  Ja

Bohnebuck, Gabriele:  Ja

Borchert, Oliver:  Ja

Brauer, Rico:   Ja

Braune, Monika:  Enthaltung

Bury, Norbert:   Ja

Czok-Alm, Isabelle:  Ja

Guse, Katrin:   Ja

Hintze, Jürgen:  Enthaltung

Hirsch, Alexandra:  Ja

Hoyer, Katja:   Ja

Kirschner, Wolfgang:  nicht anwesend

Krajewski, Jürgen:  Ja

Landmann, Anja:  nicht anwesend

Liebehenschel, Peter: Ja

Liebehenschel, Uwe:  Ja

Liste, Frank:   Enthaltung

Mauersberger, Ulrike:  Enthaltung

diger, Thomas:  Ja

Seefeldt, Dietmar:  Ja

Schlauß, Mario:  nicht anwesend

Siebert, Michael:  Ja

Striegler, Jörg:  Ja

Wagner, Axel-Udo:  Ja

Wendland, Frank:  Ja

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     22

Ablehnung:        0

Enthaltung:        4

 

 

 

Ö 12  
Jahreslagebild 2020 der Polizeiinspektion Barnim für die Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2021-0075  
Ö 13  
Information über Projekte zur Prävention, insbesondere zu den Themen Gewalt, Betäubungsmittelkonsum, Vandalismus und Treffpunkte in der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2021-0074  
Ö 14  
Sachstand Workshop Feuerwehr      
Ö 15  
Sachstand gemeindliche Corona-Testzentren      
Ö 16  
Lagebericht zu den Auswirkungen der Beschränkungen im Rahmen der "Corona-Lage" auf die Wirtschaft in der Gemeinde Wandlitz      
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 04.03.2021    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 3     Führung und Einsatz der Feuerwehr - Sachstand des Verfahrens Feuerwehrführung Schönwalde    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 PA-2021-0163 Satzung zur Leinenpflicht für Teilbereiche - A4 (73 KB)