Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 19.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:26
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
Anlagen:
PA_0077_OBW_Fahrradboxen Vorlage
PA_0077_Fahrradboxen - Bahnhof
PA2020-0081_Gebührenberechnung Bestattungseinrichtung
PA2020-0080 Maßangaben Friedhofssatzung
PA0079_Ausfahrt_Rosenapotheke

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung (.)      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 02.11.2020 und Sondersitzung vom 30.11.2020  
OB W-20/2020  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde zur Thematik: Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan "L100/Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz      
Ö 6  
Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan "L100/Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz      
Ö 7  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 8  
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 9  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde      
Ö 11  
Darstellung der Varianten zum Prüfauftrag: Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0266  
Ö 12  
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee: Überarbeiteter Entwurf  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0269  
Ö 13  
Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0235  
Ö 14  
Antrag der Fraktion F.Bg.W - Erweiterung des städtebaulichen Konzeptes "Am Güterbahnhof" Wandlitz um Aspekte eines nachhaltigen Quartierskonzeptes  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0277  
Ö 15  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II" Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0077  
Ö 16  
Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite", Gemarkung Wandlitz - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0268  
Ö 17  
Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0195  
Ö 18  
Bebauungsplan "Grundschulstandort" in der Gemarkung Wandlitz Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
MV/2020-0049  
Ö 19  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz/ Errichtung Zweifamilienwohnhaus  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0075  
Ö 20  
Antrag der Fraktion AfD - Daseinsvorsorge - Versorgung der Einwohner der Gemeinde mit Ärzten, Fachärzten usw. - Infrastruktur strategisch beurteilen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0240  
Ö 21  
Antrag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0239  
Ö 22  
Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0242  
Ö 23  
Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0272  
Ö 24  
Fraktionsantrag SPD: Kinder- und Jugendparlament in der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0274  
Ö 25  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0258  
    VORLAGE
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Beschluss:

 

 

1. Die Gemeindevertretung verweist den Vorschlag zur Schaffung eines Ortsteilbudgets an die Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“. Die Thematik Ortsteilbudget wird in die Haushaltsberatung des Jahres 2022 miteinbezogen.

 

2. Die aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht ausgeschöpften Mittel werden zu 50% an die Ortsbeiräte übertragen.

 

   
    03.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 45 - 
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

   
    07.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 5 - vertagt
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

 

Abstimmungsergebnis (1. Lesung):

 

Zustimmung:  14

Ablehnung:   3 (Hintze)

Enthaltung:     3 

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 18 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 0

Ablehnung:  5

Enthaltung:  0

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 12 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  2

Enthaltung:  0

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 1

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 2

 

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 14 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  3

Enthaltung:  0

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 16 - 
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5 

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 0 

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 3 (Herr Hintze) 

Enthaltung: 0

 

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    23.02.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmung zu 1. 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  -

Enthaltung:  1

 

Abstimmung zu 2a

Zustimmung:  -

Ablehnung:  5

Enthaltung:  -

 

Abstimmung zu 2b

Zustimmung:  4

Ablehnung:  -

Enthaltung:  1

 

Die Fraktionsgemeinschaft wird in diesem Zusammenhang eine gesonderte Beschlussvorlage zur Ergänzung der Hauptsatzung einbringen. Gleiches trifft auch auf die Kontrollrechte nach § 29 (BbgKVerf) der Ortsvorsteher, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind, zu.

 

 

   
    25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 25 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis (Punkt 1)

Zustimmung: 13

Ablehnung:  9  (Hintze)

Enthaltung:  7

 

Abstimmungsergebnis (Punkt 2 - 100%)

Zustimmung: 11

Ablehnung:   13  (Hintze)

Enthaltung:    5

 

Abstimmungsergebnis (Punkt 2 - 50%)

Zustimmung: 20 (Hintze)

Ablehnung:    1

Enthaltung:    8

 

 

Ö 26  
Zugang zur Uferpromenade Wandlitzer See  
Enthält Anlagen
MV/2020-0047  
Ö 27  
5000-Bäumeprogramm der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2020-0052  
Ö 28  
Fällung von Bäumen aus Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Veränderungssperre "Ruhlsdorfer Straße"  
Enthält Anlagen
MV/2020-0051  
Ö 29  
Vorstellung des Sachstandes zum Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2020-0046  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 02.11.2020 und Sondersitzung vom 30.11.2020    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 3 PA_0077_OBW_Fahrradboxen Vorlage (71 KB)    
Anlage 5 4 PA_0077_Fahrradboxen - Bahnhof (115 KB)    
Anlage 1 5 PA2020-0081_Gebührenberechnung Bestattungseinrichtung (73 KB)    
Anlage 2 7 PA2020-0080 Maßangaben Friedhofssatzung (74 KB)    
Anlage 4 8 PA0079_Ausfahrt_Rosenapotheke (74 KB)