TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung und Begrüßung (.) |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 02.11.2020 und Sondersitzung vom 30.11.2020 |
|
|
OB W-20/2020 |
|
Ö 5 |
|
|
Einwohnerfragestunde zur Thematik: Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan "L100/Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan "L100/Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz |
|
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Bericht des Ortsvorstehers |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Beantwortung von Protokollaufträgen |
|
|
|
|
Ö 10 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 11 |
|
|
Darstellung der Varianten zum Prüfauftrag: Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0266 |
|
Ö 12 |
|
|
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee: Überarbeiteter Entwurf |
|
|
BV-GV/2020-0269 |
|
Ö 13 |
|
|
Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0235 |
|
Ö 14 |
|
|
Antrag der Fraktion F.Bg.W - Erweiterung des städtebaulichen Konzeptes "Am Güterbahnhof" Wandlitz um Aspekte eines nachhaltigen Quartierskonzeptes
|
|
|
BV-GV/2020-0277 |
|
Ö 15 |
|
|
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II" Gemarkung Wandlitz |
|
|
BV-A1/2020-0077 |
|
Ö 16 |
|
|
Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite", Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2020-0268 |
|
Ö 17 |
|
|
Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss - |
|
|
BV-GV/2020-0195 |
|
Ö 18 |
|
|
Bebauungsplan "Grundschulstandort" in der Gemarkung Wandlitz
Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
|
|
MV/2020-0049 |
|
Ö 19 |
|
|
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz/ Errichtung Zweifamilienwohnhaus |
|
|
BV-A1/2020-0075 |
|
Ö 20 |
|
|
Antrag der Fraktion AfD - Daseinsvorsorge - Versorgung der Einwohner der Gemeinde mit Ärzten, Fachärzten usw. - Infrastruktur strategisch beurteilen |
|
|
BV-GV/2020-0240 |
|
Ö 21 |
|
|
Antrag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern |
|
|
BV-GV/2020-0239 |
|
Ö 22 |
|
|
Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG
Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde |
|
|
BV-GV/2020-0242 |
|
Ö 23 |
|
|
Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen |
|
|
BV-GV/2020-0272 |
|
Ö 24 |
|
|
Fraktionsantrag SPD: Kinder- und Jugendparlament in der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2020-0274 |
|
Ö 25 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen |
|
|
BV-GV/2020-0258 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung verweist den Vorschlag zur Schaffung eines Ortsteilbudgets an die Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“. Die Thematik Ortsteilbudget wird in die Haushaltsberatung des Jahres 2022 miteinbezogen. 2. Die aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht ausgeschöpften Mittel werden zu 50% an die Ortsbeiräte übertragen. |
|
|
|
|
03.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 45 - |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.
|
|
|
|
|
07.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 5 - vertagt |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis (1. Lesung): Zustimmung: 14 Ablehnung: 3 (Hintze) Enthaltung: 3
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde |
|
|
Ö 18 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 5 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Lanke |
|
|
Ö 12 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Prenden |
|
|
Ö 14 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
|
|
|
|
|
18.01.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde |
|
|
Ö 14 - abgelehnt |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Basdorf |
|
|
Ö 16 - |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Schönwalde |
|
|
Ö 14 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Wandlitz |
|
|
Ö 25 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 3 (Herr Hintze) Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
19.01.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
|
|
Ö 14 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
23.02.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
|
|
Ö 14 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmung zu 1. Zustimmung: 4 Ablehnung: - Enthaltung: 1 Abstimmung zu 2a Zustimmung: - Ablehnung: 5 Enthaltung: - Abstimmung zu 2b Zustimmung: 4 Ablehnung: - Enthaltung: 1 Die Fraktionsgemeinschaft wird in diesem Zusammenhang eine gesonderte Beschlussvorlage zur Ergänzung der Hauptsatzung einbringen. Gleiches trifft auch auf die Kontrollrechte nach § 29 (BbgKVerf) der Ortsvorsteher, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind, zu.
|
|
|
|
|
25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 25 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz. 1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt: Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt. Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung. 2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft. 3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen. Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis (Punkt 1) Zustimmung: 13 Ablehnung: 9 (Hintze) Enthaltung: 7 Abstimmungsergebnis (Punkt 2 - 100%) Zustimmung: 11 Ablehnung: 13 (Hintze) Enthaltung: 5 Abstimmungsergebnis (Punkt 2 - 50%) Zustimmung: 20 (Hintze) Ablehnung: 1 Enthaltung: 8
|
Ö 26 |
|
|
Zugang zur Uferpromenade Wandlitzer See |
|
|
MV/2020-0047 |
|
Ö 27 |
|
|
5000-Bäumeprogramm der Gemeinde Wandlitz
|
|
|
MV/2020-0052 |
|
Ö 28 |
|
|
Fällung von Bäumen aus Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Veränderungssperre "Ruhlsdorfer Straße" |
|
|
MV/2020-0051 |
|
Ö 29 |
|
|
Vorstellung des Sachstandes zum Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz |
|
|
MV/2020-0046 |
|
N 1 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
N 2 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 02.11.2020 und Sondersitzung vom 30.11.2020 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|