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Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz |
Gremium: |
Ortsbeirat Wandlitz |
Datum: |
Di, 19.01.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:30 - 21:26 |
Raum: |
Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz |
Ort: |
Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung (.) |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 02.11.2020 und Sondersitzung vom 30.11.2020 |
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OB W-20/2020 |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde zur Thematik: Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan "L100/Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz |
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Ö 6 |
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Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan "L100/Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz |
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Ö 7 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 8 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 9 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 10 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 11 |
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Darstellung der Varianten zum Prüfauftrag: Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2020-0266 |
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Ö 12 |
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Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee: Überarbeiteter Entwurf |
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BV-GV/2020-0269 |
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Ö 13 |
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Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz |
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BV-GV/2020-0235 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird die Verwaltung beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben. 9. Falls die Gemeindevertretung die Einführung einer Satzung zur sozialverträglichen Baulandausweisung bis zum 25.08.2021 beschließt, wird diese Satzung Bestandteil sämlicher zukünftiger Bebauungspläne im Entwicklungsgebiet des städtebaulichen Konzeptes Güterbahnhof. 10. In sämtlichen zukünftigen Bebauungsplänen im Entwicklungsgebiet des städtebaulichen Konzeptes Güterbahnhof findet der Beschluss BV-GV/2020-0204 Anwendung. 11. Die sich in der Anlage 1 befindliche Zeichnung (Quelle Stefan Woehrlin) wird neben dem texlichen Teil gleichberechtigt berücksichtigt. |
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02.11.2020 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 18 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt dem städtebaulichen Konzept im Bereich des Bahnhofes Wandlitz zwischen Prenzlauer Chaussee, Bernauer Chaussee, Bahnanlage und Pittweg zu. Es bildet die Grundlage für alle weiteren Bebauungsplanverfahren in diesem Gebiet.
Abstimmungsergebnis mit Ergänzung nur 3 geschossige Bebauung: Zustimmung: 7 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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10.11.2020 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 20 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt dem städtebaulichen Konzept im Bereich des Bahnhofes Wandlitz zwischen Prenzlauer Chaussee, Bernauer Chaussee, Bahnanlage und Pittweg zu. Es bildet die Grundlage für alle weiteren Bebauungsplanverfahren in diesem Gebiet.
Abstimmungsergebnis: (geänderter Beschluss, Ergänzung) Zustimmung: 6 (Hr. Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 Die Sitzung endet um 22:10 Uhr. Eine Folgesitzung wird nicht festgelegt.
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23.11.2020 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 24 - vertagt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt dem städtebaulichen Konzept im Bereich des Bahnhofes Wandlitz zwischen Prenzlauer Chaussee, Bernauer Chaussee, Bahnanlage und Pittweg zu. Es bildet die Grundlage für alle weiteren Bebauungsplanverfahren in diesem Gebiet.
Abstimmungsergebnis 1.Lesung: Zustimmung: 6 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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03.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 33 - vertagt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt dem städtebaulichen Konzept im Bereich des Bahnhofes Wandlitz zwischen Prenzlauer Chaussee, Bernauer Chaussee, Bahnanlage und Pittweg zu. Es bildet die Grundlage für alle weiteren Bebauungsplanverfahren in diesem Gebiet.
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19.01.2021 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Hr. Hintze: Zustimmung: 1 (Hr. Hintze) Ablehnung: 7 Enthaltung: 1 Frau Urrutia-Grothe stellt den Antrag den Ablauf des Regenwassers dezentral im Bebauungsgebiet versickern zu lassen. Im Rahmen der Diskussion wurde darauf verwiesen, dass dies gesetzlich geregelt ist. Somit erfolgte dahingehend keine gesonderte Abstimmung. Abstimmungsergebnis zur BV: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3 (Hr. Hintze)
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25.01.2021 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport |
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Ö 9 - abgelehnt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis Zustimmung: 2 Ablehnung: 2 Enthaltung: 2
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26.01.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 19 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis: (geänderter Beschluss) Zustimmung: 5 (Hr. Hintze) Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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27.01.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis zur o. g. Änderung (5 Stimmberechtigte): Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 Abstimmungsergebnis zum o. g. Antrag (5 Stimmberechtigte): Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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02.02.2021 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis (geänderter Beschluss): Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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08.02.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 16 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis Streichung der Kegelbahn: Zustimmung: 6 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 Abstimmungsergebnis Streichung Kreiswerke Barnim: Zustimmung: 4 Ablehnung: 4 Enthaltung: 0 Abstimmungsergebnis geänderter Antrag: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 14 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag Hr. Hintze) Zustimmung: 8 (Hintze) Ablehnung: 11 Enthaltung: 10 Änderungs-/Ergänzungsanträge Fr. Guse mit jeweils namentlicher Abstimmung: - Änderungsantrag:
Sämtliche Formulierungen werden von „Der Bürgermeister wird beauftragt“ geändert in „Die Verwaltung wird beauftragt“ Namentliche Abstimmung: Bebensee, Heiko: Ja Berbig, Kerstin: Ja Bergner, Frank: Ja Berlin, Olaf: Ja Bierwirth, Petra: Ja Bohnebuck, Gabriele: Ja Borchert, Oliver: Enthaltung Brauer, Rico: Nein Braune, Monika: Ja Bury, Nobert: Ja Czok-Alm, Isabelle: Ja Guse, Katrin: Ja Hintze, Jürgen: Ja Hirsch, Alexandra: Ja Hoyer, Katja: Ja Kirschner, Wolfgang: Ja Krajewski, Jürgen: Ja Landmann, Anja: Nein Liebehenschel, Peter: Nein Liebehenschel, Uwe: Nein Liste, Frank: Ja Mauersberger, Ulrike: Nein Rüdiger, Thomas: Ja Seefeldt, Dietmar: Nein Schlauß, Mario: Ja Siebert, Michael: Nein Striegler, Jörg: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Wendland, Frank: Enthaltung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 20 Ablehnung: 7 Enthaltung: 2 2. Ergänzungsantrag „Falls die Gemeindevertretung die Einführung einer Satzung zur sozialverträglichen Baulandausweisung bis zum 25.08.2021 beschließt, wird diese Satzung Bestandteil sämtlicher zukünftiger Bebauungspläne im Entwicklungsgebiet des städtebaulichen Konzeptes Güterbahnhof.“ Namentliche Abstimmung: Bebensee, Heiko: Ja Berbig, Kerstin: Ja Bergner, Frank: Ja Berlin, Olaf: Nein Bierwirth, Petra: Enthaltung Bohnebuck, Gabriele: Ja Borchert, Oliver: Nein Brauer, Rico: Nein Braune, Monika: Ja Bury, Nobert: Ja Czok-Alm, Isabelle: Ja Guse, Katrin: Ja Hintze, Jürgen: Enthaltung Hirsch, Alexandra: Ja Hoyer, Katja: Ja Kirschner, Wolfgang: Ja Krajewski, Jürgen: Ja Landmann, Anja: Nein Liebehenschel, Peter: Nein Liebehenschel, Uwe: Nein Liste, Frank: Nein Mauersberger, Ulrike: Nein Rüdiger, Thomas: Nein Seefeldt, Dietmar: Nein Schlauß, Mario: Ja Siebert, Michael: Nein Striegler, Jörg: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Wendland, Frank: Nein Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 15 Ablehnung: 12 Enthaltung: 2 3. Ergänzungsantrag „In sämtliche zukünftige Bebauungspläne im Entwicklungsgebiet des städtebaulichen Konzeptes Güterbahnhof findet der Beschluss BV-GV/2020-0204 Anwendung.“ Namentliche Abstimmung: Bebensee, Heiko: Ja Berbig, Kerstin: Ja Bergner, Frank: Ja Berlin, Olaf: Ja Bierwirth, Petra: Ja Bohnebuck, Gabriele: Ja Borchert, Oliver: Nein Brauer, Rico: Nein Braune, Monika: Ja Bury, Nobert: Ja Czok-Alm, Isabelle: Ja Guse, Katrin: Ja Hintze, Jürgen: Ja Hirsch, Alexandra: Ja Hoyer, Katja: Ja Kirschner, Wolfgang: Ja Krajewski, Jürgen: Ja Landmann, Anja: Nein Liebehenschel, Peter: Ja Liebehenschel, Uwe: Nein Liste, Frank: Ja Mauersberger, Ulrike: Nein Rüdiger, Thomas: Ja Seefeldt, Dietmar: Nein Schlauß, Mario: Enthaltung Siebert, Michael: Nein Striegler, Jörg: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Wendland, Frank: Nein Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 20 Ablehnung: 8 Enthaltung: 1 4. Ergänzungsantrag „Die sich in der Anlage 1 befindliche Zeichnung (Quelle Stefan Woehrlin) wird dem städtebaulichen Konzept beigefügt und neben dem textlichen Teil gleichberechtigt berücksichtigt.“ Namentliche Abstimmung: Bebensee, Heiko: Ja Berbig, Kerstin: Ja Bergner, Frank: Ja Berlin, Olaf: Nein Bierwirth, Petra: Enthaltung Bohnebuck, Gabriele: Ja Borchert, Oliver: Nein Brauer, Rico: Ja Braune, Monika: Ja Bury, Nobert: Ja Czok-Alm, Isabelle: Ja Guse, Katrin: Ja Hintze, Jürgen: Enthaltung Hirsch, Alexandra: Ja Hoyer, Katja: Ja Kirschner, Wolfgang: Ja Krajewski, Jürgen: Ja Landmann, Anja: Nein Liebehenschel, Peter: Ja Liebehenschel, Uwe: Nein Liste, Frank: Ja Mauersberger, Ulrike: Nein Rüdiger, Thomas: Enthaltung Seefeldt, Dietmar: Nein Schlauß, Mario: Ja Siebert, Michael: Nein Striegler, Jörg: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Wendland, Frank: Nein Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 18 Ablehnung: 8 Enthaltung: 3 Abstimmungsergebnis (BV-GV/2020-0235 mit o.g. Änderungen) Zustimmung: 16 Ablehnung: 4 Enthaltung: 9
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Ö 14 |
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Antrag der Fraktion F.Bg.W - Erweiterung des städtebaulichen Konzeptes "Am Güterbahnhof" Wandlitz um Aspekte eines nachhaltigen Quartierskonzeptes
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BV-GV/2020-0277 |
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Ö 15 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II" Gemarkung Wandlitz |
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BV-A1/2020-0077 |
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Ö 16 |
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Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite", Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2020-0268 |
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Ö 17 |
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Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss - |
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BV-GV/2020-0195 |
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Ö 18 |
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Bebauungsplan "Grundschulstandort" in der Gemarkung Wandlitz
Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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MV/2020-0049 |
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Ö 19 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz/ Errichtung Zweifamilienwohnhaus |
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BV-A1/2020-0075 |
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Ö 20 |
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Antrag der Fraktion AfD - Daseinsvorsorge - Versorgung der Einwohner der Gemeinde mit Ärzten, Fachärzten usw. - Infrastruktur strategisch beurteilen |
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BV-GV/2020-0240 |
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Ö 21 |
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Antrag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern |
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BV-GV/2020-0239 |
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Ö 22 |
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Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG
Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde |
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BV-GV/2020-0242 |
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Ö 23 |
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Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen |
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BV-GV/2020-0272 |
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Ö 24 |
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Fraktionsantrag SPD: Kinder- und Jugendparlament in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2020-0274 |
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Ö 25 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen |
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BV-GV/2020-0258 |
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Ö 26 |
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Zugang zur Uferpromenade Wandlitzer See |
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MV/2020-0047 |
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Ö 27 |
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5000-Bäumeprogramm der Gemeinde Wandlitz
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MV/2020-0052 |
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Ö 28 |
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Fällung von Bäumen aus Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Veränderungssperre "Ruhlsdorfer Straße" |
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MV/2020-0051 |
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Ö 29 |
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Vorstellung des Sachstandes zum Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz |
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MV/2020-0046 |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 02.11.2020 und Sondersitzung vom 30.11.2020 |
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