Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13
Anlagen:
PA_Antwort_Zerpenschleuse_Äste0046
Pa_Antwort_OBZ_Sträucher_0044
PA_Antwort_OBZ_Versetzung 30iger Schilder_0045
Schorfheidestrasse_0045
PA_Antworten_OBZ_Forststraße_0043

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 08.09.2020  
OB Z-09/2020  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0224  
Ö 10  
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen (Friedhöfe) der Gemeinde Wandlitz (Friedhofsgebührensatzung)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0208  
Ö 11  
Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0209  
Ö 12  
Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung)
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0238  
Ö 13  
Fünfte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0237  
Ö 14  
Fraktion BVB/FREIE WÄHLER - Erhalt des Waldsiedlungscharakters in unserer Gemeinde bei Neubauvorhaben im Rahmen von B-Plänen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0204  
    VORLAGE
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Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Bebauungsplangebiet vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

  1. Wesentliche Vegetationsmerkmale sind zu berücksichtigen.

 

 

   
    10.09.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 31 - vertagt
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 21 (Hintze)

Ablehnung:   1

Enthaltung:     2 

 

   
    02.11.2020 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  6

Enthaltung:  0

 

   
    02.11.2020 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  1

Enthaltung:  1 (Hintze)

 

   
    03.11.2020 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 14 - abgelehnt
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  3

Enthaltung:  0

 

   
    03.11.2020 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2 

Ablehnung: 1 

Enthaltung: 2 

 

   
    04.11.2020 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  9

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    04.11.2020 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    05.11.2020 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmung der Änderung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  0

Enthaltung: 1

 

   
    05.11.2020 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

3. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3 Ablehnung: 0  Enthaltung: 0 

 

   
    05.11.2020 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1

 

   
    10.11.2020 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 22 - 
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

   
    12.11.2020 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 9 - 
   

Beschluss:

 

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis dazu:

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 2

 

Abstimmung zur Beschlussvorlage mit den zuvor beschlossenen Änderungen:

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 2

 

 

 

 

   
    16.11.2020 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    18.11.2020 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1

Enthaltung:  0

 

   
    23.11.2020 - A1 Hauptausschuss
    Ö 37 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis mit Ergänzung:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3

 

   
    03.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 43 - 
   

Beschluss:

r die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

  1. Wesentliche Vegetationsmerkmale sind zu berücksichtigen.

 

 

   
    07.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Bebauungsplangebiet vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

  1. Wesentliche Vegetationsmerkmale sind zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 16 (Hintze)

Ablehnung:  2

Enthaltung:    2 

 

Ö 15  
Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0239  
Ö 16  
Einstellung des Projekts "87 km-Rundwanderweg Wandlitzer Seenweg"
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0216  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 08.09.2020    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PA_Antwort_Zerpenschleuse_Äste0046 (30 KB)    
Anlage 2 2 Pa_Antwort_OBZ_Sträucher_0044 (30 KB)    
Anlage 4 4 PA_Antwort_OBZ_Versetzung 30iger Schilder_0045 (31 KB)    
Anlage 5 5 Schorfheidestrasse_0045 (321 KB)    
Anlage 6 6 PA_Antworten_OBZ_Forststraße_0043 (73 KB)