Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Lanke  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Lanke
Gremium: Ortsbeirat Lanke
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Gemeindezentrum Lanke
Ort: Bernauer Straße 7, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 16.09.2019  
Ob L-03/2019  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2020 hier: 1. Lesung
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0057  
Ö 9  
1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0071  
Ö 10  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- Beschluss über die Abwägung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0053  
Ö 11  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0054  
Ö 12  
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Akzeptable Bezahlung der Reinigungskräfte, die für die Gemeinde tätig sind  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0072  
    VORLAGE
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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

 

   
    04.11.2019 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    04.11.2019 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung:  2

 

   
    04.11.2019 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7 (Herr Hintze)

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    05.11.2019 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 15 - abgelehnt
   

 

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  4

Enthaltung:  0

 

   
    05.11.2019 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    06.11.2019 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  3

Enthaltung:  2

 

   
    06.11.2019 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    07.11.2019 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    07.11.2019 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 13 - abgelehnt
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  2

Enthaltung:  0

 

   
    13.11.2019 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 10 - abgelehnt
   

Beschluss:

1.Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  2 (Hintze)

Ablehnung:  2

Enthaltung: 

 

   
    19.11.2019 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 9 - abgelehnt
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  1

Ablehnung:  3

Enthaltung:  1

 

 

   
    25.11.2019 - A1 Hauptausschuss
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1

Enthaltung:  0

 

Ö 13  
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0073  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 16.09.2019