Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70
Anlagen:
Bericht des OV zur Sitzung am 04.11.2019 Seite 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung (.)      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 23.09.2019  
Ob K-03/2019  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2020 hier: 1. Lesung
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0057  
Ö 9  
1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0071  
Ö 10  
Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L100, Ortsteile Klosterfelde und Zerpenschleuse Durchführung einer Baumaßnahme im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0059  
    VORLAGE
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben:

1.

(1)  Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m   auf der Westseite der L 100  ab  Höhe „Kleiner Lottschesee“   im  Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse.

(2)  Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen.

(3)  Der  Landesbetrieb  überträgt  die  Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“.

(4)  Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen.

(5)  Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt:

      Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil  von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €).                   

      Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €).

2.

Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf.

Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.

 

 

   
    04.11.2019 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben:

1.

(1)  Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m   auf der Westseite der L 100  ab  Höhe „Kleiner Lottschesee“   im  Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse.

(2)  Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen.

(3)  Der  Landesbetrieb  überträgt  die  Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“.

(4)  Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen.

(5)  Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt:

      Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil  von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €).                   

      Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €).

2.

Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf.

Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    06.11.2019 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben:

1.

(1)  Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m   auf der Westseite der L 100  ab  Höhe „Kleiner Lottschesee“   im  Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse.

(2)  Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen.

(3)  Der  Landesbetrieb  überträgt  die  Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“.

(4)  Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen.

(5)  Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt:

      Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil  von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €).                   

      Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €).

2.

Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf.

Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    14.11.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben:

1.

(1)  Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m   auf der Westseite der L 100  ab  Höhe „Kleiner Lottschesee“   im  Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse.

(2)  Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen.

(3)  Der  Landesbetrieb  überträgt  die  Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“.

(4)  Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen.

(5)  Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt:

      Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil  von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €).                   

      Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €).

2.

Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf.

Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

   
    25.11.2019 - A1 Hauptausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben:

1.

(1)  Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m   auf der Westseite der L 100  ab  Höhe „Kleiner Lottschesee“   im  Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse.

(2)  Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen.

(3)  Der  Landesbetrieb  überträgt  die  Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“.

(4)  Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen.

(5)  Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt:

      Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil  von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €).                   

      Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €).

2.

Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf.

Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

Ö 11  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- Beschluss über die Abwägung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0053  
Ö 12  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0054  
Ö 13  
2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Klosterfelde", OT Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0064  
Ö 14  
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Akzeptable Bezahlung der Reinigungskräfte, die für die Gemeinde tätig sind  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0072  
Ö 15  
Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0073  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 23.09.2019    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht des OV zur Sitzung am 04.11.2019 Seite 1 (19 KB)