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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung (.) |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 23.09.2019 |
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Ob K-03/2019 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2020
hier: 1. Lesung |
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BV-GV/2019-0057 |
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Ö 9 |
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1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2019-0071 |
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Ö 10 |
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Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L100, Ortsteile Klosterfelde und Zerpenschleuse
Durchführung einer Baumaßnahme im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen |
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BV-GV/2019-0059 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben: 1. (1) Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m auf der Westseite der L 100 ab Höhe „Kleiner Lottschesee“ im Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse. (2) Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen. (3) Der Landesbetrieb überträgt die Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“. (4) Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen. (5) Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt: Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €). Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €). 2. Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf. Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen. |
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04.11.2019 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben: 1. (1) Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m auf der Westseite der L 100 ab Höhe „Kleiner Lottschesee“ im Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse. (2) Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen. (3) Der Landesbetrieb überträgt die Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“. (4) Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen. (5) Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt: Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €). Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €). 2. Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf. Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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06.11.2019 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben: 1. (1) Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m auf der Westseite der L 100 ab Höhe „Kleiner Lottschesee“ im Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse. (2) Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen. (3) Der Landesbetrieb überträgt die Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“. (4) Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen. (5) Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt: Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €). Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €). 2. Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf. Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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14.11.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben: 1. (1) Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m auf der Westseite der L 100 ab Höhe „Kleiner Lottschesee“ im Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse. (2) Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen. (3) Der Landesbetrieb überträgt die Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“. (4) Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen. (5) Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt: Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €). Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €). 2. Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf. Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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25.11.2019 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben: 1. (1) Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m auf der Westseite der L 100 ab Höhe „Kleiner Lottschesee“ im Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse. (2) Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen. (3) Der Landesbetrieb überträgt die Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“. (4) Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen. (5) Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt: Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €). Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €). 2. Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf. Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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Ö 11 |
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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-
Beschluss über die Abwägung |
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BV-GV/2019-0053 |
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Ö 12 |
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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-
-Satzungsbeschluss- |
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BV-GV/2019-0054 |
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Ö 13 |
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2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Klosterfelde", OT Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2019-0064 |
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Ö 14 |
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Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Akzeptable Bezahlung der Reinigungskräfte, die für die Gemeinde tätig sind |
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BV-GV/2019-0072 |
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Ö 15 |
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Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze |
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BV-GV/2019-0073 |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 23.09.2019 |
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