Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Lanke  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Lanke
Gremium: Ortsbeirat Lanke
Datum: Mo, 05.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40
Raum: Gemeindezentrum Lanke
Ort: Bernauer Straße 7, 16348 Wandlitz
Anlagen:
Anlage 1_Neugestaltung Schlossvorplatz_05.08.2019
Ablage 2_Ragwegeverbindungen_05.08.2019
Anlage 3_Zustand Schwarzer Weg_05.08.2019

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschriften des öffentlichen Teils vom 15.04. und 17.06.2019  
Ob L-01/2019  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Antrag der Fraktion DIE LINKE/B90/DIE GRÜNEN/UWG: Ausrufung eines Klimanotstandes  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0022  
Ö 9  
Beschluss zur Wahlprüfungsentscheidung der Gemeindevertretung zur Wahl der Ortsbeiräte  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0017  
Ö 10  
Widmung der Bogenseestraße im Ortsteil Lanke  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0028  
    VORLAGE
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt

 

  • die Widmung der „Bogenseestraße“ zwischen der Wandlitzer Straße (L 29) und der Siedlung Bogensee auf den Flurstücken 29, 30, 31 und 32 der Flur 2 und den Flurstücken 17 und 18 der Flur 3 in der Gemarkung Lanke (jeweils teilweise) gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 

   
    05.08.2019 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt

 

  • die Widmung der „Bogenseestraße“ zwischen der Wandlitzer Straße (L 29) und der Siedlung Bogensee auf den Flurstücken 29, 30, 31 und 32 der Flur 2 und den Flurstücken 17 und 18 der Flur 3 in der Gemarkung Lanke (jeweils teilweise) gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    19.08.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt

 

  • die Widmung der „Bogenseestraße“ zwischen der Wandlitzer Straße (L 29) und der Siedlung Bogensee auf den Flurstücken 29, 30, 31 und 32 der Flur 2 und den Flurstücken 17 und 18 der Flur 3 in der Gemarkung Lanke (jeweils teilweise) gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6 (Herr Hintze)

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    26.08.2019 - A1 Hauptausschuss
    Ö 20 - zurückgezogen
   

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt

 

  • die Widmung der „Bogenseestraße“ zwischen der Wandlitzer Straße (L 29) und der Siedlung Bogensee auf den Flurstücken 29, 30, 31 und 32 der Flur 2 und den Flurstücken 17 und 18 der Flur 3 in der Gemarkung Lanke (jeweils teilweise) gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

 

Ö 11  
Sitzungskalender für das 2. Halbjahr 2019  
Enthält Anlagen
MV-GV/2019-0001  
Ö 12  
Sitzungskalender für das Jahr 2020  
Enthält Anlagen
MV-GV/2019-0003  
N 13     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 14     Bestätigung der Niederschriften des nicht öffentlichen Teils vom15.04. und 17.06.2019    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen für die Umsetzung "Rundwanderweg der Gemeinde Wandlitz"   BV-A1/2019-0003  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Neugestaltung Schlossvorplatz_05.08.2019 (657 KB)    
Anlage 2 2 Ablage 2_Ragwegeverbindungen_05.08.2019 (2624 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Zustand Schwarzer Weg_05.08.2019 (53 KB)