Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 26.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 15.01.2018  
Ob K-27/2018  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Prioritätenliste für die Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Wandlitz      
Ö 9  
Festlegung der Anordnung der Willkommensschilder im OT Klosterfelde      
Ö 10  
Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0450  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan einschließlich schallschutztechnischer Untersuchung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

   
    26.02.2018 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan einschließlich schallschutztechnischer Untersuchung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

   
    13.03.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan einschließlich schallschutztechnischer Untersuchung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 2

   
    26.03.2018 - A1 Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan einschließlich schallschutztechnischer Untersuchung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung: 0

Enthaltung: 4

 

   
    12.04.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan einschließlich schallschutztechnischer Untersuchung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9

Ablehnung: 4 (Hintze)

Enthaltung: 7

 

 

 

N 11     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 12     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 15.01.2018