Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Di, 06.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 12.07.2016  
Ob ST-17/2016  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Auswertung 1. Stolzenhagener Bürgerhaushalt für das Jahr 2017      
Ö 9  
Beschlusskontrolle      
Ö 10  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Hasensprung"  
BV-GV/2016-0257  
Ö 11  
Beschluss zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Uferstraße 32, Flur 3, Flurstück 142 in der Gemarkung Stolzenhagen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0259  
Ö 12  
Siedlung "Stolzenfels", OT Stolzenhagen Vorstellung der Vorplanung zum Straßenausbau  
BV-GV/2016-0271  
Ö 13  
Vergabe des Grundstücks OT Stolzenhagen, Asterngrund 23, Flur 3, Flurstück 997 im Erbbaurecht  
BV-HA/2016-0139  
Ö 14  
Vergabe des Grundstücks in Stolzenhagen, Odertal 29, Flur 4, Flurstück 275 im Erbbaurecht  
BV-HA/2016-0144  
    VORLAGE
   

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung

 

1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus bzw. dem Umbau der vorhandenen Gebäude zu Wohnzwecken im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 69.783 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Für die Übernahme der Gebäude ist ein einmaliger Entschädigungsbetrag von 16.000 € zu zahlen.

 

2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, in Höhe von max. 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 

   
    06.09.2016 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung

 

1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus bzw. dem Umbau der vorhandenen Gebäude zu Wohnzwecken im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 69.783 , der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Für die Übernahme der Gebäude ist ein einmaliger Entschädigungsbetrag von 16.000 € zu zahlen.

 

2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, in Höhe von max. 250.000  nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.5

Ablehnung:.

Enthaltung:.

   
    26.09.2016 - A1 Hauptausschuss
    Ö 36 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung

 

1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus bzw. dem Umbau der vorhandenen Gebäude zu Wohnzwecken im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 69.783 , der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Für die Übernahme der Gebäude ist ein einmaliger Entschädigungsbetrag von 16.000 € zu zahlen.

 

2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, in Höhe von max. 250.000  nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:9

Ablehnung:.

Enthaltung:.

N 15     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 16     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 12.07.2016