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Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen |
Gremium: |
Ortsbeirat Stolzenhagen |
Datum: |
Di, 08.03.2016 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:30 |
Raum: |
Bürgerhaus Stolzenhagen |
Ort: |
Stolzenhagen, Dorfstraße 31 |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 12.01.2016 |
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Ob ST-11/2016 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Vergabe des Grundstücks von Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, im Erbbaurecht |
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BV-HA/2016-0111 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung 1. bei positivem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus zulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 76.650 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 250.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank. 2. bei negativem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus unzulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Erholungsnutzung im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 39.420 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 30 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 80.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank. |
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08.03.2016 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 8 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung 1. bei positivem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus zulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 76.650 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 250.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank. 2. bei negativem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus unzulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Erholungsnutzung im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 39.420 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 30 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 80.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:. Ablehnung:.3 Enthaltung:.
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N 9 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 10 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 12.01.2016 |
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