Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Di, 08.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 12.01.2016  
Ob ST-11/2016  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Vergabe des Grundstücks von Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, im Erbbaurecht  
BV-HA/2016-0111  
    VORLAGE
   

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung

 

1. bei positivem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus zulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 76.650 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 250.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

2. bei negativem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus unzulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Erholungsnutzung im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 39.420 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 30 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 80.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

   
    08.03.2016 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 8 - abgelehnt
   

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung

 

1. bei positivem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus zulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 76.650 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 250.000,00  nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

2. bei negativem Bauvorbescheid (Bebauung mit Einfamilienhaus unzulässig): Zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Igelstraße 3, Flur 2, Flurstück 358, zur Erholungsnutzung im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 39.420, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 30 Jahren vereinbart; zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Flur 2, Flurstück 358, in Höhe von max. 80.000,00  nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.

Ablehnung:.3

Enthaltung:.

N 9     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 10     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 12.01.2016