Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
12.01.2016 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung:.
Enthaltung: 1
13.01.2016 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 12 - ungeändert beschlossen
26.01.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
08.02.2016 - A1 Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:2
18.02.2016 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.