TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 12.08.2015 |
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Ob B-08/2015 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Pachtvertrag und Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Polizeisportverein Basdorf e.V. |
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BV-GV/2015-0165 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens - |
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BV-GV/2015-0166 |
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VORLAGE |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung - Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
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21.09.2015 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung - Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: (über Blockabstimmung) Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: . Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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22.09.2015 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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29.09.2015 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung - Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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05.10.2015 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung - Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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15.10.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung
- Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: (über die Blockabstimmung) Zustimmung: 24 (Herr Hintze) Ablehnung: . Enthaltung: . Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 (Herr Hintze) Ablehnung: . Enthaltung: .
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Ö 10 |
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Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Beteiligung der Öffentlichkeit - |
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BV-GV/2015-0167 |
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N 11 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 12 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 12.08.2015 |
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