TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 18.05.2015 |
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Ob P-07/2015 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015 |
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BV-GV/2015-0137 |
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Ö 9 |
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Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte |
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BV-GV/2015-0140 |
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VORLAGE |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
- Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
- Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
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10.08.2015 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
- Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
- Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: .1 Enthaltung: .
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10.08.2015 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
- Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
- Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: . Enthaltung: 1
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10.08.2015 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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10.08.2015 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
- Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
- Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: . Enthaltung: .
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11.08.2015 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
- Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
- Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: . Enthaltung: .
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11.08.2015 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 9 - abgelehnt |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
- Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
- Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: 4 Enthaltung: .
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11.08.2015 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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11.08.2015 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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12.08.2015 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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25.08.2015 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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31.08.2015 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
- Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
- Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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10.09.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Ö 10 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Umsetzung "Rundwanderweg der Gemeinde Wandlitz" |
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BV-HA/2015-0083 |
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Ö 11 |
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1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze
-Stellplatzsatzung-
- Auslegungsbeschluss - |
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BV-GV/2015-0147 |
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Ö 12 |
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Ankauf von Straßenland, Gemarkung Prenden, Flur 3, diverse Flurstücke |
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BV-HA/2015-0082 |
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N 13 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 14 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 18.05.2015 |
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