Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 17.08.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3     Bestätigung des Protokolls vom 03.06.2004      
Ö 4  
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Scharfe, Katy)
BV-GV/2004-0133  
Ö 5  
Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Grünordnungsplanes als Satzung (GOPaS) für den Wandlitzsee (Verfasser : Bornkessel, Katrin)  
BV-GV/2004-0149  
Ö 6  
VEP Platanen-/ Ulmenstraße; OT Wandlitz - Aufhebungsbeschluss - (Verfasser : Gesch, Lars)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0150  
Ö 7  
Bebauungsplan Platanen-/ Ulmenstraße; OT Wandlitz - Satzungsbeschluss - (Verfasser : Gesch, Lars)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0151  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung  den o.g. Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-, Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.

   
    27.07.2004 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    17.08.2004 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung  den o.g. Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-, Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

   
    23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung  den o.g. Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-, Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    02.09.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung  den o.g. Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-, Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            29 (einstimmig)

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 8  
Wirtschaftsplan 2004 der kommunalen Wohngrundstücke im Ortsteil Wandlitz  
BV-GV/2004-0154  
Ö 9  
1.Nachtragssatzung/Nachtragshaushaltsplan 2004 Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Degen, Heike)  
BV-GV/2004-0161  
Ö 10     Jahresrechnung 2003 der kommunalen Wohngrundstücke im Ortsteil Wandlitz  
MV-GV/2004-0019  
Ö 11     Jahresrechnung 2003 OT Wandlitz (Verfasser : Degen, Heike)  
MV-GV/2004-0025  
Ö 12  
Bibliothekssatzung (Verfasser : Peter, Gisela)
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0122  
N 13     Abschluss Mietvertrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH   EV-Bm/2004-0026  
N 14     Belastung des Grundstücks von Wandlitz, Flur 2, Flurstück 8, i. H. v. 87.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank   EV-Bm/2004-0031  
N 15     Vergabe der Wohnung Wichselsrtaße 21    
N 16     Vergabe der Wohnung Karl-Liebknecht Str. 49