Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die
Gemeindevertretungden o.g.
Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.
Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-,
Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.
27.07.2004 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
17.08.2004 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die
Gemeindevertretungden o.g.
Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.
Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-,
Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die
Gemeindevertretungden o.g.
Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.
Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-,
Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.09.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die
Gemeindevertretungden o.g.
Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.
Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-,
Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.
Belastung des Grundstücks von Wandlitz, Flur 2, Flurstück 8, i. H. v. 87.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank