die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 45.1 - an Einreicher zurück verwiesen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz möge beschließen:
1. Der
Beschluss der Gemeindevertretung Wandlitz vom 29. April 2004 zum Ausbau der
Straßen im Nibelungenviertel in einer Ausbaubreite von 4,50 m wird aufgehoben.
2. Die
Straßen im Nibelungenviertel sind in einer Ausbaubreite von 3,25 in Kombination
mit teilweiser Einbahnstraßenregelung auszuführen.
02.08.2004 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis des A 4 :
5 Ja- Stimmen
16.08.2004 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß de Beschlussvorlage
zu.
16.08.2004 - Ortsbeirat Lanke
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Der Ortsbeirat Lanke stimmt der 1. Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung mit geändertem Beschlussvorschlag zu.
16.08.2004 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
16.08.2004 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
16.08.2004 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt gem.
Beschlussvorschlag zu.
17.08.2004 - Ortsbeirat Prenden
Ö 4 -
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
17.08.2004 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
18.08.2004 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz.
DerOrtsbeirat empfiehlt die Zustimmung der Beschlussvorlage.
18.08.2004 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gem. der
Beschlussvorlage zu.
23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 27 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.09.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die
in der Anlage beigefügte1. Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz:
Belastung des Grundstücks von Wandlitz, Flur 2, Flurstück 8, i. H. v. 87.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank