Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter der
Voraussetzung der Zustimmung des Amtes für Forstwirtschaft seine Zustimmung zur
Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung für die Errichtung einer
Holzlaube für Gartengeräte außerhalb der überbaubaren Grundfläche.
27.07.2004 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 20 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
16.08.2004 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter der
Voraussetzung der Zustimmung des Amtes für Forstwirtschaft seine Zustimmung zur
Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung für die Errichtung einer
Holzlaube für Gartengeräte außerhalb der überbaubaren Grundfläche.
Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage einstimmig
zu.
23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter der
Voraussetzung der Zustimmung des Amtes für Forstwirtschaft seine Zustimmung zur
Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung für die Errichtung einer
Holzlaube für Gartengeräte außerhalb der überbaubaren Grundfläche.
Erteilung einer Rangrücktrittserklärung zu den Grundstücken in der Gemarkung Schönwalde, Flur 12 Flurstück 430/1, 376/3, 641, 642 (Verfasser : Mallabar, Simone)